Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Rechtsgrundlage in der Eingangsformel der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter ist veraltet - das BayStrWG wurde zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 22) geändert.


Beschluss:

Der erste Bürgermeister Gerhard Sobczyk wird ermächtigt, die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter mit neuer Paragrafenfolge in der Eingangsformel neu bekannt zu machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.