Sitzung: 17.07.2023 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Mit Beschluss vom 22.05.2023 wurde die Fa. INGEO mit der Überarbeitung des Wasserschutzgebietes beauftragt.
Zur Beurteilung der Lage des Wasservorkommens unter der Erde ist die Bohrung von
3 Wassermessstellen notwendig.
Die Messwerte geben über die Lage und Ergiebigkeit des Wasservorkommens Auskunft.
Sie sind zwingend notwendig für das Genehmigungsverfahren des Wasserschutzgebiets.
Die 3 Bohrpunkte P1, P2 & P3 befinden sich alle auf Grundstücken der Gemeinde Bubesheim.
Die dementsprechende Bohranzeige / Erlaubnis zur Niederbringung von 3 Grundwassermessstellen wird parallel beim Landratsamt beantragt.
Es wird mit Kosten in Höhe von 310.938,08 € gerechnet. Die Kostenschätzung wurde beigefügt.
Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2023 nicht veranschlagt.
Die Ausführung (6-8 Wochen) ist im Zeitraum 4. Quartal 2023 – 2. Quartal 2024 vorgesehen.
Der Vorsitzende erläuterte die Notwendigkeit der 3 Bohrstellen um die vorhandenen Wasserschichten im vorgesehenen Wasserschutzgebiet beurteilen zu können und teilte mit, dass sich alle 3 Punkte auf Gemeindegrund befinden und bestehen bleiben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung von
drei Bohrungen als Messstellen für das Wasserschutzgebiet.