Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit Beschluss vom 22.05.2023 wurde die Fa. INGEO mit der Überarbeitung des Wasserschutzgebietes beauftragt.

 

Zur Beurteilung der Lage des Wasservorkommens unter der Erde ist die Bohrung von

3 Wassermessstellen notwendig.

Die Messwerte geben über die Lage und Ergiebigkeit des Wasservorkommens Auskunft.

Sie sind zwingend notwendig für das Genehmigungsverfahren des Wasserschutzgebiets.

 

Die 3 Bohrpunkte P1, P2 & P3 befinden sich alle auf Grundstücken der Gemeinde Bubesheim.

 

Die dementsprechende Bohranzeige / Erlaubnis zur Niederbringung von 3 Grundwassermessstellen wird parallel beim Landratsamt beantragt.

 

Es wird mit Kosten in Höhe von 310.938,08 € gerechnet. Die Kostenschätzung wurde beigefügt.

 

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2023 nicht veranschlagt.

Die Ausführung (6-8 Wochen) ist im Zeitraum 4. Quartal 2023 – 2. Quartal 2024 vorgesehen.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Notwendigkeit der 3 Bohrstellen um die vorhandenen Wasserschichten im vorgesehenen Wasserschutzgebiet beurteilen zu können und teilte mit, dass sich alle 3 Punkte auf Gemeindegrund befinden und bestehen bleiben.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung von drei Bohrungen als Messstellen für das Wasserschutzgebiet.