Beschluss: einstimmig beschlossen

a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen. (§19 Abs. 2 Satz 1 KommHV)

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wurden folgende Haushaltsausgabereste gebildet:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Betrag

0.1311.5601

Bekleidung Feuerwehren

12.471,91 EUR

0.4641.7069

Betriebsko.Abr.Defizit KIGA

70.000,00 EUR

0.4643.7070

Betriebsko.Abr.Defizit Hort

15.175,27 EUR

0.5651.5010

Unterhalt Gebäude Günzhalle

16.516,01 EUR

0.5651.5040

Unterhalt betr.tech.Anl. Günzalle

14.360,83 EUR

0.6105.6555

Bebauungsplan, Vitalitätscheck

38.000,00 EUR

0.6300.5131

Unterhalt Straßen

53.494,39 EUR

0.6900.5143

Unterhalt Brücken

13.261,06 EUR

0.7850.5131

Unterhalt Wirtschaftswege

34.825,08 EUR

0.8151.6369

Wasserleitung An der Halde

140.000,00 EUR

Gesamt

 

408.104,55 EUR

 

 

b) Jahresrechnung:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:

 

 

VwHH

VmHH

Zuführung VwHH

Zuführung/Entnahme

Rücklage

HH-Plan

8.303.710 €

4.625.000 €

   935.340 €

-2.582.660 €

Jahresrechnung

9.783.440 €

3.347.436 €

2.421.039 €

    458.222 €

Differenz

1.479.730 €

-1.277.564 €

1.485.699 €

 

Der Einwohnerstand zum 30.06.2022 war bei 3.294 Einwohner

 

Der Jahresrechnung ist gesamtheitlich ausgeglichen, die einzelnen Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe bereinigt.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Der Gemeinderat Kötz nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz stimmt der Übertragung der gebildeten Haushaltsausgabereste des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 408.104,55 EUR zu.