Sitzung: 20.06.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
In der letzten Sitzung wurde der Vorschlag über das Anbringen eines Geschwindigkeitstrichters von 70 km/h ab ca. 200 m vor dem Ortsschild beraten.
Die Verwaltung hat hierzu eine polizeiliche Stellungnahme angefordert.
Diese lautet:
„Beschränkungen des fließenden Verkehrs
dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Aus polizeilicher Sicht liegt hier keine
derartige Gefahrenlage vor. Verkehrsunfälle sind hier nicht bekannt. Hier wird
auf §39, 45/IX StVO i.V.m VwV-StVO verwiesen.“
Durch eine bauliche Maßnahme kann eine
Verbesserung der Situation erreicht werden.
Als bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
sieht die RASt06 u.a. eine Mittelinsel vor.
Die Ortstafel begrenzt die Geschwindigkeit
gemäß §3/III Nr. 1 StVO auf 50 km/h, unabhängig von der bis dahin geltenden
Höchstgeschwindigkeit. Aus polizeilicher Sicht wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 70 km/h zur eventuellen Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit innerorts
nicht befürwortet.
Die rechtlichen Voraussetzungen einer
erhöhten Gefahrenlage bestehen nicht.
Eine Überwachung wäre aufgrund der kurzen
Strecke zudem nicht möglich.
Für die Errichtung einer möglichen Verengung
oder Mittelinsel muss gewährleistet sein, dass die Straße für dieses Vorhaben
breit genug ist.
Ein Beschluss wird vorerst nicht gefasst.
Der Punkt wird zu einem späteren Zeitpunkt nochmals beraten.