Sitzung: 20.06.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Bei der Verwaltung ging ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Ortseinfahrt Ebersbach von Wettenhausen kommend ein.
Vom Antragsteller liegt keine Begründung vor, welche Gegebenheiten für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sprechen, da auf diesem Teil der Wettenhauser Straße nur ein geringes Verkehrsaufkommen herrscht.
Dabei handelt es sich im Durchschnitt um ca. 350 Kfz ortseinwärts täglich.
Rechtlich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 nur aus folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs
[§45, Absatz 1 StVO]
2. aus Gründen des Schutzes angrenzender Nutzungen (z. B.
KiGa/KiTa, Schulen, Alten-und Pflegeheimen und Krankenhäusern [§45, Absatz 9
StVO]
3. aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen
(Immissionsschutzgutachten erforderlich)
und bedarf besonderer Sicherheitserfordernisse, zum Beispiel:
-
im Bereich von
Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, etc.
-
bei hohem
Fußverkehrsaufkommen
-
bei hohem
Radverkehrsaufkommen
-
bei hohem
Querungsbedarf
-
an Stellen mit
vielen Unfällen oder besonderer Gefährdungssituation
Eine Stellungnahme bei der Polizei wurde angefordert, jedoch
wird diese erst nach Beschluss im
Rahmen des Anhörverfahrens abgegeben.
Der Antrag kann
nicht verwehrt werden, da dieser analog zur Anordnung der
Geschwindigkeitsreduzierung der Kleinkötzer Straße auf 30 km/h von Juni
2022 ist.
Folgende Beschilderung ist für die Anordnung notwendig:
´ Ortseinfahrt Ebersbach von Wettenhausen kommend
´ Wettenhauser Straße auf Höhe der Linde (Baum) ortsauswärts
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und
Grundstücksausschuss Kötz beschließt die Anordnung der
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf einem Teilstück der
Wettenhauser Straße in Ebersbach. Die Verwaltung wird mit der hierfür
notwendigen Schilderbeschaffung beauftragt.