Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Bubesheim hat beschlossen, für den Bereich der Flur Nr. 228/2, Gemarkung Bubesheim mit einer Fläche von rund 680 m² eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

Die Einbeziehungssatzung wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB aufgestellt. § 4c BauGB wird nicht angewandt.

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Bubesheim westlich der Günzburger Straße / St 2020. Um für das derzeitig zum Teil im Außenbereich liegende Plangebiet Baurecht zu schaffen, soll dieses in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich von Bubesheim mit einbezogen werden. Mit der Einbeziehungssatzung wird das gesamte Grundstück dem Innenbereich zugeordnet und ist somit in seiner Gesamtheit bebaubar.

 

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt die Einbeziehungssatzung „Flurstück Nr. 228/2“ der Gemeinde Bubesheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.