Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11, Anwesend: 12, Befangen: 0

Für das Grundstück Fl. Nr. 232/0, Im tiefen Ried, Gemarkung Bubesheim besteht der Bebauungsplan „Tennisanlage“.

 

Nachdem sich der Tennisclub Bubesheim vergangenes Jahr aufgelöst hat, ist der Eigentümer des Grundstückes daran interessiert, den Bebauungsplan zu ändern, und auf dem jetzt nicht genutzten Grundstück Wohnraum für die Gemeinde Bubesheim zu schaffen. Hierzu hat er bei der Verwaltung einen Antrag eingereicht.

 

Der Tennisplatz wurde zwischenzeitlich zurückgebaut. Dies ist gemäß Art. 57 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BayBO (Bayerische Bauordnung) verfahrensfrei und daher nicht anzeigepflichtig.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes bzw. die Schaffung von Wohnraum auf dem oben genannten Grundstück wurde bereits mehrfach dem Gemeinderat vorgelegt, jedoch wurden die Tagesordnungspunkte für das Vorhaben bisher immer zurückgestellt, abgebrochen oder nicht beraten.

 

Derzeit fordert der Bund von Ländern, Städten und Gemeinden die Schaffung von Wohnraum im großen Stil. Die Änderung des Bebauungsplans würde die Forderung des Bundes unterstützen.

 

Nach Angaben des Eigentümers übernimmt dieser die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes, der Gemeinde entstehen hiermit also keine Kosten.

 

Der Eigentümer hat einen Rechtsanspruch auf Aufhebung des Sondergebiets. Dies hat jedoch zur Folge, dass das Grundstück nicht mehr überplant wäre.

 

Um den Antrag auf Wohnbebauung abzulehnen, sollte eine fundierte städtebauliche Begründung erfolgen, warum nicht zugestimmt werden kann, obwohl der Bund derzeit Wohnraumschaffung fordert.

 

Andernfalls könnte dies bei zukünftiger Planung von Baugebieten im Gemeindegebiet zu Problemen führen.

 

Aus dem Gremium wurden Bedenken geäußert, dass die vorgesehene Wohnbebauung den Bereich der grünen Lunge tangiert und, bei der Abwicklung durch einen Bauträger kein Bubesheimer einen Bauplatz erhält. Zudem muss bedacht werden, dass der Zuzug weiterer Familien einen erhöhten Bedarf an Kindergartenplätzen nach sich zieht. Zudem sind viele Bedingungen ungeklärt. Sinnvoll wäre eine Umsetzung nur durch die Gemeinde.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel führte aus:

Nachdem in den vergangenen Jahren verschiedene Entwicklungsmodelle abgelehnt wurden und er auch eine Wohnbebauung auf diesem Gelände als nicht passend findet. Die Gemeinde weist einen Flächennutzungsplan und andere Flächen aus, wo eine Wohnbebauung möglich ist.

 

Dem widersprach der Vorsitzende. Im Moment wird nur diese Fläche von einem Grundstücksbesitzer zur Wohnbebauung angeboten.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stellt dem Eigentümer die Änderung des Bebauungsplanes „Tennisanlage“ von Sondergebiet in allgemeines Wohngebiet in Aussicht.