Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15, Befangen: 0

Bei der Vergabe eines Auftrages ist aufgefallen, dass die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kötz keine klare Regelung enthält, ob die relevanten Beträge, Wertgrenzen oder geschätzten Auftragswerte als Brutto- oder Nettobeträge zu verstehen sind. In der Praxis wurde davon ausgegangen, dass es sich um Nettogrenzen handelt. Allerdings führt die nicht vorhandene Regelung immer wieder zu Diskussionen, weshalb die Verwaltung um Entscheidung des Gemeinderates bittet.

 

Um die bisherige Praxis fortführen zu können, wird vorgeschlagen einen dahingehenden Beschluss zu fassen, dass die Beträge als Nettobeträge zu verstehen sind.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die relevanten Beträge, Wertgrenzen oder geschätzten Auftragswerte der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kötz vom 16.07.2020 als Nettobeträge zu verstehen.