Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 1

Gemeinderat Laub persönlich beteiligt.

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 119, Am Hohen Rain 3 Gemarkung Bubesheim möchte auf dem Grundstück eine Garage zum Wohnraum umnutzen, sowie das Dachgeschoss mit einer Dachgaube ausbauen und im Erdgeschoss ein Treppenhaus anbauen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neuer Wasserburger Weg und Am Hohen Rain“.

 

Gemäß Bebauungsplan liegt die Baugrenze im Osten vier Meter innerhalb der Grundstücksgrenze. Das bestehende Wohnhaus wurde 1974 mit einem Grenzabstand von drei Metern vom Kreisbauamt genehmigt. Jedoch wurde hier damals der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenze nicht gestellt und vom Kreisbauamt nicht gefordert.

Die Baugrenze wird nur an zwei Hausecken minimal überschritten. Auch der geplante Anbau des Treppenhauses überschreitet die Baugrenze unerheblich.

 

Mit Einreichung des jetzigen Bauantrages hat der Bauherr auch den Antrag auf Befreiung für den Bauantrag von 1974 gestellt.

Den Antrag zur Überschreitung der Baugrenze mit dem Treppenhaus begründet der Bauherr wie folgt:

„Wegen den örtlichen Gegebenheiten und des knappen Platzes für den Treppenanbau ist es nicht anders möglich, auch das darüber liegende Dachgeschoss (Zugang mittig wegen geringer Höhe) zu erschließen. Außerdem liegen bereits alle schon genehmigten Gebäude außerhalb der Baugrenze. Der Mindestabstand für die Abstandsflächen wird eingehalten.“

 

Die Gemeinde Bubesheim erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt den Bauantrag Nr. 02/2023, Am Hohen Rain 3 Gemarkung Bubesheim das Gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.