Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Anwesend: 11, Befangen: 0

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.01.2023 beschlossen, die Straßenbeleuchtung mit Ausnahme der Günzburger Straße ab 01.05.2023 testweise für eine Dauer von sechs Monaten im Zeitraum von 0:30 Uhr – 5:00 Uhr abzuschalten.

Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt mit der LVN aufgenommen, um ein Angebot zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung einzuholen. Es müssten fünf Straßenbeleuchtungsschaltstellen abgeschaltet werden.

Das Angebot zur Abschaltung der Straßenbeleuchtungsschaltstellen beläuft sich auf 206,00 € netto.

Gemäß §42 StVO müssen Straßenlaternen, die nicht die ganze Nacht leuchten, durch einen Laternenring gekennzeichnet werden. In Bubesheim stehen 205 Straßenlaternen, davon 27 in der Günzburger Straße. Das bedeutet, dass an 178 Laternen ein solcher Laternenring angebracht werden muss. Die Kosten für einen Laternenring belaufen sich auf ca. 8 € pro Ring. Dies wären gesamt ca. 1.424,00 € brutto plus Personalkosten in höhe von ca. 500 € - 800 € inkl. Sozialleistungen.

 

Geschätzt könnte bei der Abschaltung für ein Jahr ein Einspareffekt von 5.000 kWh – 5.500 kwH (400 – 450 kWh pro Monat) erzielt werden, was bei 0,42 €/kWh 2.100 € - 2.310 € (168 € - 189 € pro Monat) entspricht.

 

Bei einer teilweisen Abschaltung für eine Dauer von sechs Monaten könnten somit 1.008 € - 1.134 € an Stromkosten gespart werden

 

Desweiteren müssen haltende Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften gem. §17 StVO die der Fahrerseite zugewandten Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich gemacht werden.

Auf diese Vorschrift müssen die Bürger öffentlich hingewiesen werden (z. B. Artikel im Amtsblatt etc.).

 

Die Verwaltung bittet um Beratung, ob die Kosten für die Abschaltung und der damit verbundenen Anbringung der Laternenringe im Verhältnis zu den eingesparten Energiekosten durch die Abschaltung der Straßenlaternen stehen.

 

Der Gemeinderat kam nach umfassender Diskussion zur Entscheidung.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim hält an seinem in der Sitzung vom 09.01.2023 gefassten Beschluss, die Straßenbeleuchtung mit Ausnahme der Günzburger Straße ab 01.05.2023 testweise für die Dauer von sechs Monaten im Zeitraum von 0.30 Uhr bis 5.00 Uhr abzuschalten, fest.