Sitzung: 30.03.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bauhof Kötz“ der Gemarkung Großkötz ist der
Teilbereich (siehe Anlage) als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der bisherige Feld- und
Waldweg ist daher im Teilbereich als Ortsstraße aufzustufen.
Widmung Aufstufung:
1. Straßenbeschreibung
Straße „Sportplatzweg“ Fl. Nr. 1400, Gemarkung Großkötz
Anfangspunkt: Einmündung in die
Kreisstraße GZ 5
Endpunkt: Nördliche Abzweigung
Fl. Nr. 1475, Gemarkung Großkötz.
Gesamtlänge: 163 m
2. Widmung
Die unter 1 bezeichnete Strecke wird gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße aufgestuft.
3. Träger der Straßenbaulast
Von km 0,000 bis km 0,163 Gemeinde Kötz
4. Wirksamwerden der Verfügung
Die Verfügung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
Berichtigung des Bestandsverzeichnisses
1. Straßenbeschreibung
Feld- und Waldweg „Am Günzburgerweg“ Fl. Nr. 1400, Gemarkung Großkötz
Anfangspunkt: nordwestliche Ecke Fl. Nr. 1483, Abzweigung Fl. Nr. 1475
Endpunkt: Einmündung in den Feldweg „Unteres Riedweg“ Fl. Nr. 2300
2. Träger der Straßenbaulast
Von 0,0163 bis 0,780 km Gemeinde Kötz
Gesamtlänge:617 m
Beschluss:
Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 1400/Teilfläche,
Gemarkung Großkötz, wird gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
zur Ortsstr. „Sportplatzweg“ aufgestuft.
Der Straßenzug beginnt an der Einmündung GZ5 und endet
am öffentlichen Feld- und Waldweg „ Am Günzburgerweg“ Fl. Nr. 1400
Abzweigung Fl. Nr. 1475.
Er hat eine Länge von 0,163 km.
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Am Günzburgerweg“
ist zu berichtigen. Der Weg beginnt am Sportplatzweg und endet bei Fl. Nr. 2300
Einmündung Feldweg „Unteres Riedweg“. Er hat eine Länge von 0,617 km.
Das Widmungsverfahren für die Aufstufung ist
durchzuführen. Die Länge des öffentlichen Feld- und Waldweges „Am
Günzburgerweg“ ist zu berichtigen.