Beschluss: einstimmig beschlossen

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bauhof Kötz“ der Gemarkung Großkötz ist der

Teilbereich (siehe Anlage) als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der bisherige Feld- und

Waldweg ist daher im Teilbereich als Ortsstraße aufzustufen.

 

Widmung Aufstufung:

 

1.            Straßenbeschreibung

Straße „Sportplatzweg“ Fl. Nr. 1400, Gemarkung Großkötz

 

Anfangspunkt: Einmündung in die Kreisstraße GZ 5
           

Endpunkt: Nördliche Abzweigung Fl. Nr. 1475, Gemarkung Großkötz.
Gesamtlänge: 163 m

 

2.            Widmung

Die unter 1 bezeichnete Strecke wird gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße aufgestuft.

 

3.            Träger der Straßenbaulast

Von km 0,000 bis km 0,163 Gemeinde Kötz

 

4.            Wirksamwerden der Verfügung

Die Verfügung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.

 

Berichtigung des Bestandsverzeichnisses

 

1.            Straßenbeschreibung

Feld- und Waldweg „Am Günzburgerweg“ Fl. Nr. 1400, Gemarkung Großkötz

 

Anfangspunkt: nordwestliche Ecke Fl. Nr. 1483, Abzweigung Fl. Nr. 1475

Endpunkt: Einmündung in den Feldweg „Unteres Riedweg“ Fl. Nr. 2300

 

2.            Träger der Straßenbaulast

Von 0,0163 bis 0,780 km Gemeinde Kötz

Gesamtlänge:617 m

 


Beschluss:

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 1400/Teilfläche, Gemarkung Großkötz, wird gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstr. „Sportplatzweg“ aufgestuft.

 

Der Straßenzug beginnt an der Einmündung GZ5 und endet am öffentlichen Feld- und Waldweg „ Am Günzburgerweg“ Fl. Nr. 1400 Abzweigung Fl. Nr. 1475.

Er hat eine Länge von 0,163 km.

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Am Günzburgerweg“ ist zu berichtigen. Der Weg beginnt am Sportplatzweg und endet bei Fl. Nr. 2300 Einmündung Feldweg „Unteres Riedweg“. Er hat eine Länge von 0,617 km.

Das Widmungsverfahren für die Aufstufung ist durchzuführen. Die Länge des öffentlichen Feld- und Waldweges „Am Günzburgerweg“ ist zu berichtigen.