Sitzung: 30.03.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Antrag Nr. K-03/2023, Gemarkung Ebersbach
Anbau einer überdachten Terrasse an das vorhandene
Wohnhaus
Antrag auf Baugenehmigung:
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück befindet sich im
Geltungsbereich des § 34 BauGB.
Bauordnungsrecht:
Größe und Ausmaß der Terrasse überschreiten
die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß
gestellt.
Erschließung:
Das Baugrundstück ist voll erschlossen.
Entwässerung der zusätzlichen Dachflächen:
Das Regenwasser der Terrassenüberdachung
wird in die vorhandene Dachflächenentwässerung eingebunden.
Stellplatzsatzung:
Der beantragte Anbau löst keine zusätzlichen
Kfz-Stellplätze aus.
Abstandsflächensatzung:
Die Vorgaben der Abstandsflächensatzung sind
eingehalten.
Die Bauantragsmappen liegen derzeit noch zur
Genehmigung beim Kreisbauamt.
Antrag Nr. K-06/2023, Gemarkung Großkötz
Umbau des denkmalgeschützen ehemaligen
Benefiziatenhauses
Antrag auf Baugenehmigung
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich § 34 BauGB.
Bauordnungsrecht:
Das Gebäude insgesamt steht unter Denkmalschutz. Ensemble mit der Kirche
& Friedhof & Schwesterngrab. Das Amt für Denkmalpflege ist bereits
involviert. Frau Seitz plant schon seit ca. 1 Jahr. Die vorgelegte Planung ist
das Ergebnis der durchgeführten Ortseinsichten mit Vertretern der Gemeinde
Kötz, Amt für Denkmalpflege, Architektin Birgitt Dreier, Krumbach und der
Bauherrin.
Erschließung:
Das Baugrundstück ist voll erschlossen.
Wasser-/ und Kanalanschluss:
Sowohl Wasser, als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme
angeschlossen.
Stellplatzsatzung:
Die Sanierung des Gebäudes löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung
aus. Für dieses Vorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind in der
vorgelegten Planung eingezeichnet und gelten somit als nachgewiesen. Die
Stellplätze sind vor Bezugsfertigkeit herzustellen.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden durch die Sanierung
nicht berührt. Die Außenmauern werden nicht verändert.
Die Bauantragsmappen liegen derzeit noch zur Genehmigung beim
Kreisbauamt.
Antrag Nr. K-07/2023, Gemarkung Großkötz
Neubau einer landw. Lagerhalle mit Aufenthaltsraum und Sozialräumen
Antrag auf Baugenehmigung
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich § 35 BauGB. Das Bauvorhaben
ist privilegiert gemäß § 35 (1) Nr. 2 BauGB (Gartenbaubetrieb)
Bauordnungsrecht:
Die Firma Mairle Obstbau, Kötz benötigt die beantragte Lagerhalle in
Ergänzung der bisher vorhandenen Bebauung.
Erschließung:
Das Baugrundstück ist voll erschlossen. Die Erschließung wurde anhand
einer Ortseinsicht mit der Bauherrschaft festgestellt. Die Lagerhalle wird über
einen Kontrollschacht auf dem Baugrundstück zum Sportheim und somit direkt an den
Abwasserzweckverband weitergeleitet.
Stellplatzsatzung:
Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für
dieses Vorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind sind vor
Baufertigstellung herzustellen.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Die Bauantragsmappen liegen derzeit noch zur Genehmigung beim
Kreisbauamt.
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss nimmt Kenntnis.