Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Anwesend: 6, Befangen: 0

Wir verweisen auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschusssitzung vom 27.10.2022 und das Schreiben des Kreisbauamtes AZ: B-2022-644 vom 23.02.2023. Das Kreisbauamt befindet das Bauvorhaben insgesamt als zulässig und bittet den Beschluss vom 27.10.2022 neu zu überdenken und das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.

Versagungsgründe zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens liegen nicht vor. Das vorgelegte Baugesuch ist nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt genehmigungsfähig.

 

Dritter Bürgermeiser Christel bemerkte, dass seiner Meinung nach die nachgewiesenen Stellplätze zu schmal sind. Dadurch werden die PKW`s nicht den Stellplatz benutzen, sondern auf der Straße parken. Er kann daher dem Antrag nicht zustimmen.

Die Vorsitzende gibt zu verstehen, dass dies kein Grund ist, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu verweigern. Es liegen keine baurechtlichen Versagungsgründe vor.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz stellt zu dem Bauvorhaben K-47/2022, Bahnhofstraße 7, Gemarkung Kleinkötz, Umbau und Sanierung der bestehenden Schreinerei in Wohnen, sein Einvernehmen her.