Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Doppelhaushalt der Verwaltungsgemeinschaft Kötz für 2023/2024 ist in der Anlage mit seinen Bestandteilen beigefügt.

 

Das Gesamthaushaltsvolumen für die Verwaltungsgemeinschaft Kötz beträgt im Jahr 2023 1.589.080 EUR und im Jahr 2024 2.916.680 EUR.

 

Haushaltsansatz 2023:

 

 

Ansatz

Zuf. VmHH

Entn. Rücklage

Schuldenstand

VerwaltungsHH

1.378.080 EUR

200.000 €

 

376.238 EUR

VermögensHH

211.000 EUR

 

11.000 €

 

 

Der Rücklagenstand zum 31.12.2023:           97.239 €.

 

Haushaltsansatz 2024:

 

 

Ansatz

Zuf. VmHH

Entn. Rücklage

Schuldenstand

VerwaltungsHH

1.326.680 EUR

150.000 €

 

209.014 EUR

VermögensHH

1.590.000 EUR

 

 

 

Der Rücklagenstand zum 31.12.2024:           97.239 €.

 

Der Verwaltungshaushalt wurde nochmals optimiert.

 

Investitionen im Vermögenshaushalt:

 

IT-Bereich und Büroerweiterung

 

 

Die Höhe der Umlage beträgt für 2023, 1.221.780 EUR und für 2024 voraussichtlich 1.170.380 EUR.

 

Die Vorsitzende erteilte der Kämmerin Frau Quenzer das Wort. Diese erläuterte den Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024. Dieser sieht folgende Zahlen vor:

 

2023:   Verwaltungshaushalt   1.378.080,00 €

            Vermögenshaushalt       211.000,00 €

 

            Umlage:                      1.221.780,00 €

 

2024:   Verwaltungshaushalt   1.326.680,00 €

            Vermögenshaushalt    1.590.000,00 €

           

            Umlage                       1.170.380,00 €

 

Der Schuldenstand wird zum Jahresende 2023 376.238,00 € und zum Jahresende 2024 209.014,00 € betragen.

 

Verbandsrat Seitz monierte, dass im Haushalt 2024 1,3 Millionen für das Projekt Anbau Rathaus enthalten sind, obwohl es noch keine Entscheidung gibt, dass dieses Projekt durchgeführt wird. Die Kämmerin erklärte, dass die Aufnahme der Mittel zu keiner Umsetzungspflicht führt. Verbandsrat Seitz teilte mit, dass die Aufnahme für ihn keinen Sinn macht, wenn die Umsetzung nicht klar ist. Er erkundigte sich zudem nach dem Aufwand den ein Nachtragshaushalt verursacht. Nach umfassender Diskussion gab es im Gremium keine Einigkeit, ob der Haushalt für 2024 so verabschiedet werden kann. Die Vorsitzende erkundigte sich deshalb, ob zumindest der Haushalt für 2023 beschlossen und so die haushaltslose Zeit beendet werden könnte. Da dies Zustimmung fand schlug diese vor, über den Haushalt 2023, sowie den vorgelegten Stellenplan zu entscheiden. Der stellvertretende Vorsitzende Sobczyk schlug vor, über den vorgelegten Doppelhaushalt zu entscheiden.

Sodann wurde über den Antrag von Verbandsrat Sobczyk abgestimmt, der mit 3:4 Stimmen abgelehnt wurde.


Beschluss:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan wird wie vorgelegt beschlossen.

Dem als Anhang beigefügter Stellenplan, sowie dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

Von den weiteren Anlagen wird Kenntnis genommen.