Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz wurde am 01.06.2022 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 22.02.2023.

 

Dabei beschränkt sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Die Prüfung erfolgt in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden. Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen. Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Belege fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgen.

Die Einhebung der Gebühren erfolgte nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

Der Verwaltungshaushalt 2021 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 1.096.650 EUR, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 1.101.687,31 EUR.

Der Vermögenshaushalt 2021 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 236.000 EUR, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 216.383,09 EUR.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt 179.071,42 EUR. Das Rechnungsergebnis 2021 beträgt -37.311,67 EUR. Der Fehlbetrag wurde aus der Rücklage entnommen.

 

Ergebnis der Rechnungsprüfung:

 

Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen des Gesamthaushaltes durch Deckungsringe bzw. der Inanspruchnahme der Deckungsreserve ausgeglichen.

 

Es wurden keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung durch den Ausschuss festgestellt.

 

Beim Beschlussvorschlag 2 ist die 1. Vorsitzende Frau Ertle wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. (Art. 36 Satz 2 GO)


Beschluss 1:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i.V. Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2021 nach dem aufgestellten Ergebnis.

01-02-2023/KÄ einstimmig beschlossen

 

Beschluss 2:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz erteilt die Entlastung für das Jahr 2021.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.