Beschluss: einstimmig beschlossen

Bei der Vergabe eines Auftrages ist aufgefallen, dass die Geschäftsordnungen keine klare Regelung enthalten, ob die relevanten Beträge, Wertgrenzen oder geschätzten Auftragswerte als Brutto- oder Nettobeträge zu verstehen sind. In der Praxis wurde davon ausgegangen, dass es sich um Nettogrenzen handelt. Allerdings führt die nicht vorhandene Regelung immer wieder zu Diskussionen, weshalb die Verwaltung um Entscheidung der Gemeinschaftsversammlung bittet.

 

Um die bisherige Praxis fortführen zu können, wird vorgeschlagen einen dahingehenden Beschluss zu fassen, dass die Beträge als Nettobeträge zu verstehen sind.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die relevanten Beträge, Wertgrenzen oder geschätzten Auftragswerte der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kötz als Nettobeträge zu verstehen.