Sitzung: 14.03.2023 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Betreff: Schöffenwahl Bayern 2023
Aufstellung einer
Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Sachverhalt:
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 2 Personen, die am Amtsgericht Günzburg und Landgericht Memmingen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Hierzu werden daher in allen Gemeinden sog. Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Die Anzahl der vorzuschlagenden Personen wurde der Gemeinde Kötz durch eine Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Memmingen mitgeteilt
Die Verwaltung hat in der Bürgerinfo sowie auf der Homepage auf die Möglichkeit der Bewerbung bzw. die Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste frühzeitig hingewiesen.
Es haben sich für Kötz die nachfolgend genannten 6 Personen für dieses Ehrenamt beworben, die auch die Voraussetzungen der §§ 31 – 34 GVG erfüllen
Name ggf.
Geburtsname Vorname |
Wohnort |
Geburtsjahr |
Beruf |
Baader Johanna |
Kötz, Großkötz |
1958 |
Meisterin Informationstechnik |
Baur Göppel Karin |
Kötz, Großkötz |
1968 |
Bankkauffrau |
Haile Bernhard |
Kötz, Großkötz |
1963 |
Referent Allianz
Lebensversicherung |
Materne Stockhammer Sabine |
Kötz, Großkötz |
1970 |
Industriefachwirtin |
Dr. Newe Axel |
Kötz,
Kleinkötz |
1972 |
Softwareingenieur |
Schenk Judith |
Kötz, Großkötz |
1993 |
Bürokauffrau |
Nähere Einzelheiten
zu den Bewerbern sind aus der Verwaltungsvorlage ersichtlich.
Es können auch
aktuell noch Vorschläge zur Aufnahme in die Liste eingebracht werden.
Nach aktueller
Rechtslage ist über die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Für die Aufnahme in
die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die jeweiligen Regelungen
zur Beschlussfassung des Gemeinderats bleiben unberührt. Eine Aufstellung der
Liste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren, ist unzulässig.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz beschließt die Aufnahme von Herrn Bernhard Haile, Frau Karin Baur und
Herrn Dr. Axel Newe in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die
Geschäftsjahre 2024 bis 2028.