Sitzung: 13.03.2023 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 16.03.2021 wird unter dem § 10 Sicherungsarbeiten die Räumpflicht an Werktagen von 6.00 Uhr auf 7.00 Uhr geändert.
Die umliegenden Gemeinden haben ebenfalls die Räumpflicht ab 7.00 Uhr.
Beschluss:
Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom
16.03.2021 tritt außer Kraft. Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung mit der
geänderten Uhrzeit der Räum- und Streupflicht ab 7.00 Uhr tritt eine Woche
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.