Sitzung: 14.02.2023 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Das erste Beteiligungsverfahren zur
Fortschreibung des Regionalplans fand vom 14. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020
statt.
Die Gemeinde Kötz hat keine Einwände oder
Anregungen zur Gesamtfortschreibung in seiner Sitzung vom 05.11.2019 erhoben.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller
hat am 06. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der
Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung
des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung eines zweiten
Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des
Regionalplans findet vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 26. Februar 2023
statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Planentwurf, dessen
Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen
stehen Ihnen zur Ansicht und zum Download unter www.rvdi.de/regionalplan/fortschreibung
zur Verfügung.
Die Gemeinde Kötz wird
in der Raumkategorie als ländlicher Raum dargestellt. Des Weiteren wird die
Gemeinde als Kleinzentrum festgelegt. Kleinzentren werden als Standorte von
zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung so entwickelt, dass sie den
häufig wiederkehrenden überörtlichen Bedarf ihres Verflechtungsbereichs decken.
(siehe Seite 19 ff des Entwurfes zum Regionalplan).
Zur Sicherung der
Freiräume zwischen den Siedlungseinheiten, zur Sicherung siedlungsklimatischer
und siedlungsnaher ökologischer Ausgleichsfunktionen sowie für die wohnortnahe
Erholung werden folgende Grünzäsuren und deren Breite als Vorranggebiete
festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt: Großkötz-Kleinkötz 300 m.
Im Bereich
Kötz-Kleinkötz wird ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher
Rohstoffe (VRG-A) festgelegt und in der
Raumnutzungskarte dargestellt (siehe Seite 72 ff). Die Ortsumfahrung
Ichenhausen/Kötz (Ost) wurde nachrichtlich übernommen. Der Begründung ist zu
entnehmen, dass sich die Neubaumaßnahme Ortsumfahrung Ichenhausen/Kötz (Ost) in
Planung befindet. Die Weiterverfolgung der Osttrasse wurde durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt. Die
Trassenführung wird derzeit im Detail ausgebaut. (siehe Seiten 95 ff des
Entwurfes zum Regionalplan).
Zur Verbesserung der
Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Ortskernen sowie zur Verbesserung der
Verbindungsqualitäten zwischen Zentralen Orten wird der Neubau und die
Verlegung der GZ 5 in Kleinkötz im regionalbedeutsamen Straßennetz vorgeschlagen
und in der Raumnutzungskarte dargestellt (Seite 100 ff). Der Begründung hierzu
ist zu entnehmen: Die Belastungen durch West-Ost-Verkehre im Ortszentrum von
Kleinkötz werden mit dem Neubau der Ortsumgehung Ichenhausen/Kötz (B 16)
zunehmen. Zur Entlastung des Kleinzentrums soll die GZ 5 in Kleinkötz verlegt
und in Abschnitten neu gebaut werden. Die Maßnahme ist in Planung.
Zur Stärkung der
flächendeckenden Erreichbarkeit und somit auch der gesamträumlichen kreis-,
regions- und ländergrenzüberschreitenden Entwicklung der Region sollen
sämtliche Zentrale Orte in der Region in ein regionales Erreichbarkeitsnetz
eingebunden sein. Das Erreichbarkeitsnetz der Region Donau-Iller, bestehend aus
einem Haupt- und einem Ergänzungsnetz, soll folgende Verbindungen umfassen:
Ulm/Neu-Ulm -
Günzburg/Leipheim - Ichenhausen - Krumbach - Mindelheim - Memmingen (Einbindung
von Kötz, Pfaffenhausen, Erkheim).
Die Begründung
hierzu lautet:
Das regionale
Erreichbarkeitsnetz stellt Verbindungen zwischen Ober- und Mittelzentren dar
(Hauptnetz) und bindet Zentrale Orte niedrigerer Stufe an diese an
(Ergänzungsnetz). Durch Kreis-, Verbund-, Regions- und Landesgrenzen
überschreitende ÖPNVVerbindungen soll ein Beitrag zur Entwicklung der
Raumschaft, zur Festigung des Systems der Zentralen Orte sowie zur
Ausgestaltung der Entwicklungsachsen geleistet und die sozioökonomischen
Verflechtungen in der Region gestärkt werden. Die Bedeutung des Nahverkehrs auf
der Schiene soll durch eine bessere Abstimmung auf die regionalen
Verkehrsbedürfnisse sowie mit den anderen Nahverkehrsmitteln gesteigert werden.
Lücken im Schienennetz zwischen benachbarten Ober- und Mittelzentren sollen
geschlossen sowie sämtliche Zentralen Orte in der Region an das Schienennetz
angebunden werden. Die schienengebundenen Verkehre sollen gemäß den
Landesgesetzen (Art. 2 Abs. 3 BayÖPNVG, § 4 Abs. 5 ÖPNVG) als Grundangebot
ausgestaltet und die übrigen Leistungen darauf ausgerichtet werden. Schlanke
Anschlüsse in den Knoten, v. a. auch zwischen schienen- und straßengebundenem
ÖPNV, sollen kurze Reisezeiten gewährleisten. Auf den tangentialen Verbindungen
des Hauptnetzes soll der ÖPSV als Ergänzung des Schienennetzes weiterentwickelt
werden. Insbesondere auf den West-Ost-Achsen sollen so die kreis-, regions- und
ländergrenzüberschreitenden Austauschbeziehungen gestärkt werden. Auf den
Verbindungen des Ergänzungsnetzes sollen Zentrale Orte niedrigerer Stufe mit
einem ganztägigen regelmäßigen Angebot an das jeweils nächstgelegene Mittel-
bzw. Oberzentrum bzw. an das Hauptnetz angebunden werden. Das Haupt- und das
Ergänzungsnetz sollen konsequent auf den Schienentakt abgestimmt werden. Das
regionale Erreichbarkeitsnetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für
integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz nimmt die Gesamtfortschreibung des
Regionalplans Donau-Iller zur Kenntnis. Einwände oder Stellungnahmen werden
nicht erhoben.