Sitzung: 13.02.2023 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Als Termin für die Landtags- und
Bezirkswahlen 2023 wurde der 08. Oktober 2023 festgelegt.
Dazu wird in der
Gemeinde Bubesheim 1 allgemeiner Stimmbezirk und 1 Briefwahlbezirk gebildet.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit der im Wahllokal und Briefwahllokal
eingeteilten Wahlvorstandsmitglieder kann gemäß § 9 Abs. 2 der
Landeswahlordnung (LWO) ein Erfrischungsgeld gewährt werden.
Der Freistaat
Bayern erstattet den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die durch die
Abstimmung veranlassten notwendigen Ausgaben durch einen festen Betrag je
stimmberechtigter Person (sog. pauschale Wahlkostenerstattung gem. Art. 17 Abs.
1 und 2 des Landeswahlgesetzes).
Eine konkrete Höhe
ist für das Erfrischungsgeld nicht gesetzlich festgelegt (einheitliche Höhe
oder Staffelung nach Funktion bleibt wie bisher den Gemeinden vorbehalten).
Bei der
Landtagswahl 2018, Europawahl 2019 und der Bundestagswahl 2021 wurden 40,-- €
Erfrischungsgeld gezahlt.
Die Verwaltung
schlägt für die kommende Landtags- und Bezirkswahl ein einheitliches
Erfrischungsgeld in Höhe von 50,-- € vor.
Beschluss:
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände erhalten
für den Einsatz bei den Landtags- und Bezirkswahlen am 08. Oktober 2023 ein
Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.