Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0

 

Das erste Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans fand vom 14. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 statt.

Die Gemeinde Bubesheim hat in seiner Sitzung vom 21.10.2019 folgenden Beschluss gefasst. „ Die Gemeinde Bubesheim nimmt die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller zur Kenntnis. Es wird folgende Stellungnahme erhoben: Die Gemeinde Bubesheim ist gegen eine Autobahnanschlussstelle bei Bubesheim. Mit der Verlegung der Autobahnanschlussstelle Leipheim besteht Einverständnis.

 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat am 06. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung eines zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen.

Das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans findet vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 26. Februar 2023 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen.

Die Unterlagen stehen Ihnen zur Ansicht und zum Download unter www.rvdi.de/regionalplan/fortschreibung zur Verfügung.

 

Die Gemeinde Bubesheim wird in der Raumkategorie als ländlicher Raum dargestellt und als Siedlungsbereich festgelegt. Die verstärkte Siedlungstätigkeit ist vorrangig in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen zu konzentrieren. In denjenigen Gemeinden, die als Siedlungsbereiche festgelegt sind, sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Siedlungsentwicklung verstärkt vollziehen kann. Diese sollen im Rahmen ihrer Bauleitplanung Bauflächen für Wohnen und Gewerbe so steuern, dass dies zur Auslastung der Infrastruktur beiträgt (siehe S. 57 ff)

 

Im Bereich Bubesheim wird ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe  (VRG-A) festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt (siehe Seite 74 ff). In den Vorranggebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe hat die Rohstoffgewinnung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen und darf durch andere Planungen und Maßnahmen nicht ausgeschlossen oder beeinträchtigt werden.

 

Ergänzende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Straßennetzes

Zur Verbesserung der Anbindung der Region an das internationale und nationale Fernstraßennetz sowie zur Verbesserung der Anbindung regionalbedeutsamer Einrichtungen werden weitere Anschlussstellen an Bundesfernstraßen vorgeschlagen und in der Raumnutzungskarte dargestellt

 

A8 AS  Leipheim Bubesheim (siehe Seite 99)

 

Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Vergrößerung des Gewerbegebietes mit einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens verbunden ist. Deshalb wird der Neubau einer Anschlussstelle Leipheim/Bubesheim an die A8 bzw. Verlegung der bestehenden Anschlussstelle Leipheim nach Osten geplant. (s. Seite 102)

 

Zum Schienenverkehr wird ausgeführt, dass die Trasse Günzburg-Interkommunales Gewerbegebiet AREALpro als in der Raumnutzungskarte stillgelegter Schienenstrecke als Vorranggebiet für eine künftige Reaktivierung zu erhalten ist (siehe Seite 107)

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erhebt Einwendungen gegen den Gleisausbau auf Bubesheimer Flur und nimmt den restlichen Inhalt ohne weitere Anregungen zur Kenntnis.