Sitzung: 13.02.2023 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0
Das erste Beteiligungsverfahren zur
Fortschreibung des Regionalplans fand vom 14. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020
statt.
Die Gemeinde Bubesheim hat in seiner
Sitzung vom 21.10.2019 folgenden Beschluss gefasst. „ Die Gemeinde Bubesheim
nimmt die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller zur Kenntnis. Es
wird folgende Stellungnahme erhoben: Die Gemeinde Bubesheim ist gegen eine
Autobahnanschlussstelle bei Bubesheim. Mit der Verlegung der
Autobahnanschlussstelle Leipheim besteht Einverständnis.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller
hat am 06. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der
Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung
des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung eines zweiten
Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des
Regionalplans findet vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 26. Februar 2023
statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Planentwurf, dessen
Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen
stehen Ihnen zur Ansicht und zum Download unter www.rvdi.de/regionalplan/fortschreibung
zur Verfügung.
Die Gemeinde
Bubesheim wird in der Raumkategorie als ländlicher Raum dargestellt und als
Siedlungsbereich festgelegt. Die verstärkte Siedlungstätigkeit ist vorrangig in
den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen zu konzentrieren. In denjenigen
Gemeinden, die als Siedlungsbereiche festgelegt sind, sind die Voraussetzungen
zu schaffen, dass sich die Siedlungsentwicklung verstärkt vollziehen kann. Diese
sollen im Rahmen ihrer Bauleitplanung Bauflächen für Wohnen und Gewerbe so
steuern, dass dies zur Auslastung der Infrastruktur beiträgt (siehe S. 57 ff)
Im Bereich Bubesheim
wird ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (VRG-A) festgelegt und in der
Raumnutzungskarte dargestellt (siehe Seite 74 ff). In den Vorranggebieten für
den Abbau oberflächennaher Rohstoffe hat die Rohstoffgewinnung Vorrang vor
anderen raumbedeutsamen Nutzungen und darf durch andere Planungen und Maßnahmen
nicht ausgeschlossen oder beeinträchtigt werden.
Ergänzende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Straßennetzes
Zur Verbesserung der Anbindung der Region an das internationale und nationale Fernstraßennetz sowie zur Verbesserung der Anbindung regionalbedeutsamer Einrichtungen werden weitere Anschlussstellen an Bundesfernstraßen vorgeschlagen und in der Raumnutzungskarte dargestellt
A8 AS Leipheim Bubesheim (siehe Seite 99)
Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Vergrößerung des Gewerbegebietes mit einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens verbunden ist. Deshalb wird der Neubau einer Anschlussstelle Leipheim/Bubesheim an die A8 bzw. Verlegung der bestehenden Anschlussstelle Leipheim nach Osten geplant. (s. Seite 102)
Zum Schienenverkehr wird ausgeführt, dass die Trasse Günzburg-Interkommunales Gewerbegebiet AREALpro als in der Raumnutzungskarte stillgelegter Schienenstrecke als Vorranggebiet für eine künftige Reaktivierung zu erhalten ist (siehe Seite 107)
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim erhebt Einwendungen gegen den
Gleisausbau auf Bubesheimer Flur und nimmt den restlichen Inhalt ohne weitere
Anregungen zur Kenntnis.