Beschluss: einstimmig beschlossen

3. Bürgermeisterin Thoma stellte den Antrag über die Erweiterung der Bodenplatten vor der Urnenwand am Friedhof, sowie auf Änderung des § 20 Abs. 5 der Friedhofssatzung.

 

Die Urnenwand am Friedhof wurde in den Jahren 2021 und 2022 um Urnenquader erweitert. Vor den neu hinzugekommenen Quadern wurden keine Bodenplatten, wie vor den älteren, verlegt.

 

Die von Frau Thoma beantragte Erweiterung der Bodenplatten steht in keinem Zusammenhang mit der Friedhofssatzung. Bei der Friedhofssatzung handelt es sich um eine Rechtsnorm mit dem Erwerb, Gestaltung oder Pflege von Grabstätten, sowie die Verhaltensweise auf dem Friedhof geregelt wird. Bei der Verlegung von Platten handelt es sich um eine Maßnahme der Gestaltung der Friedhofsanlage der Gemeinde als Friedhofsträger die keiner Änderung der Satzung bedarf. Eine solche ist nicht notwendig, um die gewünschten Platten verlegen zu können.

 

Dennoch ist eine Entscheidung über eine Änderung der Satzung zu diskutieren. Hintergrund des Antrags auf Verlegung weiterer Platten ist der Wunsch der Angehörigen, auch an der Urnenwand etwas abstellen zu wollen. Auf den beigefügten Bildern ist zu sehen, dass dies bereits in größerem Ausmaß, entgegen der bestehenden Regelung der Friedhofssatzung erfolgt. § 20 Abs. 5 der Friedhofssatzung verbietet mit dem Anbringen von Schmuck und Gegenständen aller Art, Vasen, Grablichter, Blumen und dem Abstellen dieser Dinge aber genau dies. Dies wurde bewusst so entschieden um eine Abgrenzung zu den pflege- und kostenintensiveren Erdgräbern zu erreichen. Wenn dies grundsätzlich erlaubt werden soll, ist eine erneute Grundsatzentscheidung zu dieser Frage zu treffen und die Satzung ggf. zu ändern.

 

Für das Verlegen weiterer Bodenplatten ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

 

Das Gremium kam nach umfassender Diskussion zur Entscheidung, dass § 20 Abs. 5 wir folgt geändert wird:


Beschluss 1:

§20 Abs. 5 der Friedhofssatzung wird wie folgt geändert:

Schmuck und Gegenstände aller Art, Vasen, Grablichter, Blumen etc. dürfen nur auf der Bodenplatte vor der Urnenwand abgelegt oder abgestellt werden. Unansehnliche oder unangebrachte Gegenstände können von der Gemeinde entfernt werden.

02-14-2023/GL einstimmig beschlossen

Beschluss 2:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt die Verlegung der fehlenden 5 Bodenplatten vor der Urnenwand.