Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vorsitzende erteilte das Wort an Herrn Brenner vom Ingenieurbüro degen & partner, der die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zum dezentralen Hochwasserschutz vorstellte. Er erläuterte, dass zum Hochwasserschutz neben dem Hochwasserflächenmanagement, die Hochwasservorsorge, sowie der technische Hochwasserschutz gehören. Vom Ingenieurbüro wurden die Hochwassergefahren analysiert und mögliche Maßnahmen im Gemeindegebiet geprüft. Hierbei wurde der Kötzbach zur Prüfung der Machbarkeit vermessen. Weiter wurden Volumenuntersuchungen zur Rückhaltung vor Großkötz wurden durchgeführt. Es fanden Abstimmungsgespräche mit Wasserwirtschaftsamt und Amt für ländliche Entwicklung statt und Fördermöglichkeiten wurden, ebenso wie die Errichtung eines Gewässermesspegels, geprüft. Als Maßnahme mit den besten Aussichten auf Wirksamkeit und Umsetzbarkeit wurde im Gemeindegebiet Kötz der private Objektschutz bewertet. Diesem folgten eine Rückhaltung im Außengebiet und technischer Hochwasserschutz im Siedlungsgebiet. Auf dem hintersten Platz folgt der Umbau bestehender Querungsbauwerke. Vorgeschlagen wurde die Weiterverfolgung der Maßnahmen zum Objektschutz, die Vornahme von Berechnungen zu erforderlichen Rückhaltevolumina vor Großkötz für häufigere Hochwasserereignisse und die Errichtung eines Gewässermesspegels inkl. Niederschlagsschreiber.

 

Aus dem Gremium wurde die Frage nach den Unterhaltskosten für eine Rückhaltebauwerk gestellt. Herr Brenner teilte mit, dass diese ermittelt werden müsste.

 

Die Vorsitzende ergänzte, dass ein weiteres Problem der Grundwasserspiegel im Gemeindegebiet ist, der bei Starkregen für zusätzliche Probleme sorgt. Diese Thematik kann aber auch durch Hochwasserschutzmaßnahmen nicht gelöst werden. Herr Habersetzer merkte noch an, dass beim Bau eines Rückhaltebeckens der Zeitfaktor berücksichtigt werden muss und ein solches Projekt in der Umsetzung mindestens 10 Jahre in Anspruch nimmt. Das Gremium war sich einig, dass eine Entscheidung nur dann erfolgen kann, wenn die Zahlen aus dem Gutachten von Kling Consult aktualisiert und um alle anfallenden Kosten erweitert wird. Es sollen die Grunderwerbskosten, alle Nebenkosten und die Folgekosten mit aufgenommen werden. Weiter muss abgeklärt werden, ob bei Betrachtung des Kosten-/Nutzenfaktors eine Förderung in Aussicht gestellt wird. Weiter bat das Gremium zu untersuchen, welches Schadensereignis beim Bau des Beckens auf Kötzer Gemarkung aufgefangen werden kann, da der Bau eines weiteren Beckens auf Autenrieder Gemarkung seitens des Gremiums als schwer umsetzbar eingestuft wird. Weiter fordert das Gremium, dass bei der Betrachtung des Hochwasserabflusses auch die Günz mit berücksichtigt werden soll. Die Vorsitzende erteilte das Wort an Herrn Brandner als Vertreter der betroffenen Anlieger, der darum bat, belastbare Zahlen und aktuelle Berechnungen vorzulegen damit eine getroffene Entscheidung für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt bei der Firma Kling Consult ein Angebot einzuholen. Das Angebot soll enthalten: aktuelle Baukosten incl. Nebenkosten, Grunderwerbskosten und Folgekosten, eine Kosten-/Nutzenanalyse für die Abfrage zur Förderzusage und eine weitere Variantenuntersuchung zum Bau eines Rückhaltebeckens vor Kötz mit evtl. Objektschutz.