Sitzung: 08.12.2022 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Seit
Einführung des elektronischen Personenstandsregisters (ZEPR) in Bayern, an das
auch das Standesamt Kötz seit dem 27.02.2013 angeschlossen wurde, obliegen der
Leiterin des Standesamts, Frau Stanger, zusätzliche besondere Aufgaben, wie
beispielsweise die Festlegung der elektronischen Signaturberechtigungen und der
jeweiligen Berechtigungsstufen für den Zugriff auf die Daten im
Personenstands-register (§ 14 Abs. 2 Satz 1 PStV).
Diese
Aufgaben müssen im Verhinderungsfall der Leiterin des Standesamts, ordnungsgemäß
von seinem Stellvertreter wahrgenommen werden. Deshalb muss nach § 4 Abs. 1
AVPStG zwingend ein stellvertretender Leiter des Standesamts namentlich ernannt
werden.
Nachdem
bei Herrn Franz Kempter die fachliche Eignung hierzu vorliegt und er bereits
seit dem 06.04.2022 zum weiteren Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kötz
bestellt wurde, wird vorgeschlagen, Herrn Franz Kempter, zum stellvertretenden
Leiter des Standesamts zu ernennen.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung ernennt Herrn Franz Kempter,
mit Wirkung vom 09.12.2022 und in jederzeit widerruflicher Weise zum
stellvertretenden Leiter des Standesamts Kötz.