Beschluss: einstimmig beschlossen

Seit Einführung des elektronischen Personenstandsregisters (ZEPR) in Bayern, an das auch das Standesamt Kötz seit dem 27.02.2013 angeschlossen wurde, obliegen der Leiterin des Standesamts, Frau Stanger, zusätzliche besondere Aufgaben, wie beispielsweise die Festlegung der elektronischen Signaturberechtigungen und der jeweiligen Berechtigungsstufen für den Zugriff auf die Daten im Personenstands-register (§ 14 Abs. 2 Satz 1 PStV).

Diese Aufgaben müssen im Verhinderungsfall der Leiterin des Standesamts, ordnungsgemäß von seinem Stellvertreter wahrgenommen werden. Deshalb muss nach § 4 Abs. 1 AVPStG zwingend ein stellvertretender Leiter des Standesamts namentlich ernannt werden.

 

Nachdem bei Herrn Franz Kempter die fachliche Eignung hierzu vorliegt und er bereits seit dem 06.04.2022 zum weiteren Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kötz bestellt wurde, wird vorgeschlagen, Herrn Franz Kempter, zum stellvertretenden Leiter des Standesamts zu ernennen.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung ernennt Herrn Franz Kempter, mit Wirkung vom 09.12.2022 und in jederzeit widerruflicher Weise zum stellvertretenden Leiter des Standesamts Kötz.