Sitzung: 06.12.2022 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Prüfung
BA:
Bauplanungsrecht:
Das
Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des BebPl. "Biogasanlage
Großkötz" vom 1.09.2007
Es
handelt sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. (Sondergebiet) Der
Bebauungsplan umfasst die beiden Außenbereichsgrundstücke Flur-Nrn.: 1416 und
1417, jeweils Gemarkung Großkötz. Direkt an der Kreisstraße zwischen Großkötz
und Bubesheim.
Im
einschlägigen Bebauungsplan stehen keine Festsetzungen gegen das Aufstocken des
vorhandenen Bürocontainers.
Bauordnungsrecht:
Unterschriften:
Der
Antragsteller hat unterschrieben
Der
Entwurfsverfasser hat unterschrieben
Bevollmächtigung
des Entwurfsverfassers: nein
Der
Nachbar hat nicht unterschrieben.
Wasserversorgung
/ Entwässerung:
Für
die Biogasanlage ist ein Wasseranschluss für die Sozialräume vorgesehen.
Hierfür ist jedoch keine neue Wasserleitung erforderlich. Da der Betrieb der
Biogasanlage bereits mit einer Halbtagsarbeitskraft gewährleistet ist, ist der
daraus resultierende Verbrauch an Wasser in den Sozialräumen gering und soll
deshalb kostengünstig über eine Tankversorgung sichergestellt werden. Dies ist
eine Art der Versorgung, wie sie bei anderen Biogasanlagen an Standorten in
größerer Entfernung zur nächsten Versorgungsleitung bereits im Einsatz ist und
dort problemlos und hygienisch einwandfrei funktioniert. Abwasser aus den
Sozialräumen wird dem Gärrestelager
zugeleitet. Das im Bereich der Biogasanlage auf Dachflächen bzw. asphaltierten
Flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser wird vorrangig dem
Löschwasserteich in der privaten Grünfläche-Pufferfläche zugeleitet. Erst wenn
dieser Löschwasserteich seine maximale Kapazität von ca. 100 mb³ erreicht hat,
wird das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser in einer
Versickerungsmulde westlich der Fahrsilos versickert. Die generelle
Versickerbarkeit ist über den geologischen Aufschluss (Kiessee) unmittelbar
nördlich des Plangebietes nachgewiesen. Silagesickerwasser und mit Silage
verunreinigtes Niederschlagswasser wird in einem Entwässerungsschacht
aufgefangen und dem Substratlager (Gärreste) zugeführt.
Stellplatzsatzung:
Dieses
Bauvorhaben löst keine weitere Stellplatzverpflichtung aus. Das gesamte Areal
befindet sich im Außenbereich und ist eingezäunt. Im Gelände ist genügend Platz
für Fahrzeuge aller Art genügend vorhanden.
Abstandsflächensatzung:
Die
Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde
Kötz erteilt dem Bauantrag zur Aufstellung eines zweiten Bürocontainers über
dem bereits bestehenden Bürocontainer auf dem Grundstück Flur-Nr.: 1417,
Gemarkung Großkötz, Günzburger Straße 99 das gemeindliche Einvernehmen.