Beschluss: einstimmig beschlossen

Prüfung BA:

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des BebPl. "Biogasanlage Großkötz" vom 1.09.2007

Es handelt sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. (Sondergebiet) Der Bebauungsplan umfasst die beiden Außenbereichsgrundstücke Flur-Nrn.: 1416 und 1417, jeweils Gemarkung Großkötz. Direkt an der Kreisstraße zwischen Großkötz und Bubesheim.

Im einschlägigen Bebauungsplan stehen keine Festsetzungen gegen das Aufstocken des vorhandenen Bürocontainers.

 

 

Bauordnungsrecht:

Unterschriften:

Der Antragsteller hat unterschrieben

Der Entwurfsverfasser hat unterschrieben

Bevollmächtigung des Entwurfsverfassers: nein

Der Nachbar hat nicht unterschrieben.

 

Wasserversorgung / Entwässerung:

Für die Biogasanlage ist ein Wasseranschluss für die Sozialräume vorgesehen. Hierfür ist jedoch keine neue Wasserleitung erforderlich. Da der Betrieb der Biogasanlage bereits mit einer Halbtagsarbeitskraft gewährleistet ist, ist der daraus resultierende Verbrauch an Wasser in den Sozialräumen gering und soll deshalb kostengünstig über eine Tankversorgung sichergestellt werden. Dies ist eine Art der Versorgung, wie sie bei anderen Biogasanlagen an Standorten in größerer Entfernung zur nächsten Versorgungsleitung bereits im Einsatz ist und dort problemlos und hygienisch einwandfrei funktioniert. Abwasser aus den Sozialräumen  wird dem Gärrestelager zugeleitet. Das im Bereich der Biogasanlage auf Dachflächen bzw. asphaltierten Flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser wird vorrangig dem Löschwasserteich in der privaten Grünfläche-Pufferfläche zugeleitet. Erst wenn dieser Löschwasserteich seine maximale Kapazität von ca. 100 mb³ erreicht hat, wird das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser in einer Versickerungsmulde westlich der Fahrsilos versickert. Die generelle Versickerbarkeit ist über den geologischen Aufschluss (Kiessee) unmittelbar nördlich des Plangebietes nachgewiesen. Silagesickerwasser und mit Silage verunreinigtes Niederschlagswasser wird in einem Entwässerungsschacht aufgefangen und dem Substratlager (Gärreste) zugeführt.

 

Stellplatzsatzung:

Dieses Bauvorhaben löst keine weitere Stellplatzverpflichtung aus. Das gesamte Areal befindet sich im Außenbereich und ist eingezäunt. Im Gelände ist genügend Platz für Fahrzeuge aller Art genügend vorhanden. 

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag zur Aufstellung eines zweiten Bürocontainers über dem bereits bestehenden Bürocontainer auf dem Grundstück Flur-Nr.: 1417, Gemarkung Großkötz, Günzburger Straße 99 das gemeindliche Einvernehmen.