Beschluss: zur Kenntnis genommen

Prüfung Bauantrag:

Die nähere Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass das Vorhaben im Freistellungsverfahren bearbeitet werden konnte und daher eine Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung nicht mehr notwendig war.

 

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss nimmt Kenntnis.