Sitzung: 06.12.2022 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat Burgau hat in der Sitzung am 04.10.2022 die Unterlagen zur
2. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ in der Fassung vom 02.09.2022
gebilligt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst eine Biogasanlage mit den dazugehörigen Anlagenteilen, wie Behälter, Fahrsilo, Technikgebäude (Blockheizkraftwerk) beziehungsweise alle Einrichtungen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Biogasanlage erforderlich sind, an der Hammerstetter Straße. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Biogasanlage Großanhausen“ erhalten.
Das Plangebiet umfasst die Flurnummern 272, 248 und Teil von 273 der Gemarkung Großanhausen mit rund 2,4 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.
Anlass der Planung ist, eine Biogasanlage zur Energieerzeugung, Strom und Nahwärme, südlich von Großanhausen zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Erneuerbare Energien“ nach § 11 Absatz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ mit dazugehören Grünflächen vorgesehen.
Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burgau im sogenannten Parallelverfahren geändert.
Die Gemeinde Kötz
wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger
öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der Planung
abzugeben.
Beschluss:
Der Bau- Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt
die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Großanhausen“ der Stadt Burgau
zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.