Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat Burgau hat in der Sitzung am 04.10.2022 die Unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ in der Fassung vom 02.09.2022 gebilligt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst eine Biogasanlage mit den dazugehörigen Anlagenteilen, wie Behälter, Fahrsilo, Technikgebäude (Blockheizkraftwerk) beziehungsweise alle Einrichtungen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Biogasanlage erforderlich sind, an der Hammerstetter Straße. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Biogasanlage Großanhausen“ erhalten.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurnummern 272, 248 und Teil von 273 der Gemarkung Großanhausen mit rund 2,4 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.  


Lageplan

 

Anlass der Planung ist, eine Biogasanlage zur Energieerzeugung, Strom und Nahwärme, südlich von Großanhausen zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Erneuerbare Energien“ nach § 11 Absatz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ mit dazugehören Grünflächen vorgesehen.

 

Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burgau im sogenannten Parallelverfahren geändert.

 

Die Gemeinde Kötz wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.


Beschluss:

Der Bau- Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Großanhausen“ der Stadt Burgau zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.