Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 1

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Bubesheim wurde am 19.08.2022 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 08.11.2022.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2021 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 3.358.680 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 3.620.333,67 EUR. Das ist eine Mehrung von 261.653,67 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2021 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 2.265.000 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 2.159.014,85 EUR. Das ist eine Minderung von 105.985,15 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 551.806,92 EUR. Das Rechnungsergebnis (gem. §79 Abs. 3 Satz 2 KommHV) 2021 schließt mit einer Zuführung zur Rücklage in Höhe von 608.944,48 EUR ab.

 

Es wurden keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung durch den Ausschuss festgestellt.

 

Beim Beschlussvorschlag ist der 1. Bürgermeister Herr Sobczyk wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. (Art. 36 Satz 2 GO)

 

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2021 nach dem aufgestellten Ergebnis. Der Gemeinderat Bubesheim erteilt die Entlastung für das Jahr 2021.