Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz hat am 11.10.2022 die Aufstellung der 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Kötz beschlossen.

 

Anlass der vorliegenenden 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

 

Der Gemeinderat Kötz hat in der Sitzung vom 11.10.2022 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt.

 

Die Gemeinde Bubesheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Kötz zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.