Sitzung: 21.11.2022 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 10, Anwesend: 12, Befangen: 0
Prüfung
Bauantrag:
Bauplanungsrecht:
Das
Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGB. Es handelt sich um 2
benachbarte unbebaute Grundstücke (Baulücke).
Bauordnungsrecht:
Die
Bauherrschaft möchte anhand eines Antrages auf Vorbescheid den Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen und oberirdischer Stellplätze auf dem
Grundstück "Am Weiherberg 18" abgeklärt haben. Da die betreffenden
Grundstücke städtebaulich nicht überplant sind, bildet grundsätzlich das Maß
der möglichen Bebauung die vorhandene Umgebungsbebauung. (§ 34 BauGB) Das
Bauvorhaben soll gem. vorgelegter Planung eine Größe von 23,10 m x 15,55 m
haben.
In der unmittelbaren Umgebung (Nachbargrundstück) befinden sich ebenfalls
Gebäude mit ca. 25 m + 40 m Länge. Auch reine Wohnbebauung mit 23 m. Insofern
würde sich das Volumen des geplanten Gebäudes in die Umgebungsbebauung
einfügen. Ebenfalls die Gebäudehöhe. Das neue Gebäude soll EG, OG und ein DG
erhalten. Die Dachgestaltung wird ein Satteldach mit ca. 28° sein. Auch diese
Maße fügen sich nach Auffassung der Verwaltung in die vorhandene
Umgebungsbebauung ein.
Erschließung:
Das
Baugrundstück liegt an einer befahrbaren, öffentlichen Straße und ist somit in baurechtlichem
Sinn erschlossen.
Wasser:
Das
Grundstück liegt im Innenbereich und kann somit an das gemeindliche
Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden. Ob ein Wasserhausanschluss bereits
vorhanden ist, oder noch gelegt werden muss, wird im Hauptverfahren geklärt.
Kanal:
Das
Grundstück liegt im Innenbereich und kann somit an das gemeindliche
Abwassersystem angeschlossen werden. Ob ein Kanalhausanschluss bereits
vorhanden ist, oder noch gelegt werden muss, wird im Hauptverfahren geklärt.
Stellplatzsatzung:
Im
Antrag auf Vorbescheid sind bereits 18 Stellplätze eingezeichnet. Die genaue
Anzahl wird ebenfalls erst im Hauptverfahren ermittelt. Grundsätzlich müssen
für dieses Bauvorhaben 18 Kfz-Stellplätze eingeplant und hergestellt werden.
Ebenfalls wurden schon entsprechend Stellplätze für Fahrräder mit in die
Planung aufgenommen. Auch bei der Ausgestaltung und Anlegung der Stellplätze
sind die Vorgaben der Stellplatzsatzung unbedingt einzuhalten. Hier wird das
Kreisbauamt höflichst gebeten, dies in Genehmigungsbescheid als Auflage mit
aufzunehmen.
Spielplatz:
Ebenfalls
ist eine Fläche für einen Kinderspielplatz bereits im Vorverfahren
eingezeichnet. Auch hier sind im Hauptverfahren die entsprechenden
Festsetzungen einzuhalten. In der Kommunalliteratur werden Werte von 1,5 m²
Spielplatzfläche je 60 m² Wohnfläche genannt. Dies ergibt in diesem
Fall eine notwendige Spielplatzgröße von 19 m²
und
13 Spielgeräten. Geplant sind ca. 45 m² Spielplatzfläche.
Abstandsflächensatzung:
In §
2 fordert die gemeindliche Abstandsflächensatzung eine Abstandsflächentiefe von
1,0 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu 2 Außenwänden von nicht mehr als 16 m
Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch ebenfalls 3 m.
Voraussetzung
ist, dass das Gebäude an mindestens 2 Außenwänden Satz 1 beachtet. Die
Abstandsfläche der vorgelegten Planung beträgt zunächst an allen 4 Außenwänden
die Mindestabstandsfläche von jeweils 3 m. Nach Auffassung der Verwaltung wird
es sehr schwierig größere Abstandsflächen einzuhalten, da ansonsten die
restlichen Anforderungen nicht mehr wie vorgelegt eingehalten werden können.
Nachbarunterschriften:
Die
Nachbarn wurden nicht beteiligt. Dies ist im Vorbescheidsverfahren so üblich.
Der
Tagesordnungspunkt wurde im Gremium sehr gegensätzlich diskutiert. Das Gremium
vertrat die Auffassung, dass die Größe, bzw. die Anzahl der Wohneinheiten für
diesen Siedlungsbereich überdimensioniert ist.
Der
Vorsitzende verwies darauf, dass die Gemeinde den Rahmen für die bestehenden
Satzungen (Stellplatzsatzung und Abstandsflächensatzung) eingehalten haben
möchte.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Antrag auf
Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen und
oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück „Am Weiherberg 18“ das
gemeindliche Einvernehmen. Mit der Einhaltung der Mindestabstandsfläche von 3 m
an allen 4 Außenwänden erklärt der Gemeinderat ebenfalls sein Einverständnis.