Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 10, Anwesend: 12, Befangen: 0

Prüfung Bauantrag:

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGB. Es handelt sich um 2 benachbarte unbebaute Grundstücke (Baulücke).

 

Bauordnungsrecht:

Die Bauherrschaft möchte anhand eines Antrages auf Vorbescheid den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen und oberirdischer Stellplätze auf dem Grundstück "Am Weiherberg 18" abgeklärt haben. Da die betreffenden Grundstücke städtebaulich nicht überplant sind, bildet grundsätzlich das Maß der möglichen Bebauung die vorhandene Umgebungsbebauung. (§ 34 BauGB) Das Bauvorhaben soll gem. vorgelegter Planung eine Größe von 23,10 m x 15,55 m

haben. In der unmittelbaren Umgebung (Nachbargrundstück) befinden sich ebenfalls Gebäude mit ca. 25 m + 40 m Länge. Auch reine Wohnbebauung mit 23 m. Insofern würde sich das Volumen des geplanten Gebäudes in die Umgebungsbebauung einfügen. Ebenfalls die Gebäudehöhe. Das neue Gebäude soll EG, OG und ein DG erhalten. Die Dachgestaltung wird ein Satteldach mit ca. 28° sein. Auch diese Maße fügen sich nach Auffassung der Verwaltung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.  

 

Erschließung:

Das Baugrundstück liegt an einer befahrbaren, öffentlichen Straße und ist somit in baurechtlichem Sinn erschlossen.

 

Wasser:

Das Grundstück liegt im Innenbereich und kann somit an das gemeindliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden. Ob ein Wasserhausanschluss bereits vorhanden ist, oder noch gelegt werden muss, wird im Hauptverfahren geklärt.

 

Kanal:

Das Grundstück liegt im Innenbereich und kann somit an das gemeindliche Abwassersystem angeschlossen werden. Ob ein Kanalhausanschluss bereits vorhanden ist, oder noch gelegt werden muss, wird im Hauptverfahren geklärt.

 

Stellplatzsatzung:

Im Antrag auf Vorbescheid sind bereits 18 Stellplätze eingezeichnet. Die genaue Anzahl wird ebenfalls erst im Hauptverfahren ermittelt. Grundsätzlich müssen für dieses Bauvorhaben 18 Kfz-Stellplätze eingeplant und hergestellt werden. Ebenfalls wurden schon entsprechend Stellplätze für Fahrräder mit in die Planung aufgenommen. Auch bei der Ausgestaltung und Anlegung der Stellplätze sind die Vorgaben der Stellplatzsatzung unbedingt einzuhalten. Hier wird das Kreisbauamt höflichst gebeten, dies in Genehmigungsbescheid als Auflage mit aufzunehmen.

 

Spielplatz:

Ebenfalls ist eine Fläche für einen Kinderspielplatz bereits im Vorverfahren eingezeichnet. Auch hier sind im Hauptverfahren die entsprechenden Festsetzungen einzuhalten. In der Kommunalliteratur werden Werte von 1,5 m² Spielplatzfläche je 60 m² Wohnfläche genannt. Dies ergibt in diesem Fall eine notwendige Spielplatzgröße von 19 m²

und 13 Spielgeräten. Geplant sind ca. 45 m² Spielplatzfläche. 

 

Abstandsflächensatzung:

In § 2 fordert die gemeindliche Abstandsflächensatzung eine Abstandsflächentiefe von 1,0 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu 2 Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch ebenfalls 3 m.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude an mindestens 2 Außenwänden Satz 1 beachtet. Die Abstandsfläche der vorgelegten Planung beträgt zunächst an allen 4 Außenwänden die Mindestabstandsfläche von jeweils 3 m. Nach Auffassung der Verwaltung wird es sehr schwierig größere Abstandsflächen einzuhalten, da ansonsten die restlichen Anforderungen nicht mehr wie vorgelegt eingehalten werden können.

 

Nachbarunterschriften:

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt. Dies ist im Vorbescheidsverfahren so üblich.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde im Gremium sehr gegensätzlich diskutiert. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass die Größe, bzw. die Anzahl der Wohneinheiten für diesen Siedlungsbereich überdimensioniert ist.

Der Vorsitzende verwies darauf, dass die Gemeinde den Rahmen für die bestehenden Satzungen (Stellplatzsatzung und Abstandsflächensatzung) eingehalten haben möchte.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen und oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück „Am Weiherberg 18“ das gemeindliche Einvernehmen. Mit der Einhaltung der Mindestabstandsfläche von 3 m an allen 4 Außenwänden erklärt der Gemeinderat ebenfalls sein Einverständnis.