Beschluss: einstimmig beschlossen

Der UGBI-Ausschuss des Stadtrats Leipheim hat in der Sitzung vom 12. Oktober 2022 den Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung gebilligt.

 

Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung mit einer Flächengröße von rd. 2,1 ha umfasst die Flurstücke Nrn. 2303/1, 2303/3, 2302 und 2303 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Leipheim.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich des bebauten Siedlungsbereiches von Leipheim zwischen der Kreisstraße GZ 4 im Norden, die Leipheim mit Bubesheim verbindet und über die das Plangebiet erschlossen wird, und der Bundesautobahn A 8 im Süden.

Im Nordwesten, Norden und Osten liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen. In nordöstlicher Richtung befindet sich außerdem eine Fußballgolfanlage und daran anschließend das ehemalige Militärgelände des Fliegerhorstes Leipheim. Im Süden befindet sich jenseits der Autobahn eine Baumschule sowie ebenfalls landwirtschaftliche Flächen bzw. Wald. Vorgesehen ist die Darstellung der Nutzung als Sondergebiet „Hotel“ gemäß der tatsächlichen Nutzung.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Da es für das Plangebiet derzeit keinen Bebauungsplan gibt und der rechtskräftige Flächennutzungsplan für den Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ darstellt, sind Vorhaben aktuell nach § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“ zu beurteilen. Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Plangebiet neu zu ordnen bzw. an die tatsächlichen Gegebenheiten (Hotelbetrieb) anzupassen, stellt die Stadt Leipheim den vorliegenden Plan auf. Neben der Anpassung des FNP an die tatsächliche Nutzung soll mit der Darstellung eines Sondergebiets „Hotel“ auch für den übrigen Änderungsbereich, der derzeit landwirtschaftlich als Pferdekoppel genutzt wird, eine bauliche Erweiterung des Betriebs bauplanungsrechtlich vorbereitet werden. Durch die geplanten Maßnahmen zum Um- und Ausbau des bestehenden Landhotels wird dessen Attraktivität verbessert und ein wirtschaftlicher Betrieb für die Zukunft gesichert. Damit werden bestehende Arbeitsplätze erhalten und gesichert bzw. neue geschaffen. Das der Planung zugrundeliegende Vorhaben leistet somit einen Beitrag zur Steigerung der touristischen Attraktivität von Stadt und Region.

 

Die Gemeinde Bubesheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die 12. Flächennutzungsplanänderung „Landhotel Waldvogel“ der Stadt Leipheim zur Kenntnis.

Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.