Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Günzburg beschloss am 03.05.2021, für das oben bezeichnete Gebiet den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:

·         Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

·         Auswirkungen der Planung sind:

·         Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

·         Wegfall von Ackerflächen

 

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor (Gutachten bzw. umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Äußerungen der Öffentlichkeit:


·         Umweltbericht, Kling Consult GmbH
Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden/Fläche; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

·         Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Kling Consult GmbH
Mögliche negative Auswirkungen auf den Artenschutz durch Bauleitplanung/Umsetzung des Vorhabens

·         Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fachbereich Landwirtschaft
Inanspruchnahme von wertvollem Ackerland

·         Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Denkmalschutz; Bodendenkmal D-7-7527-0081 „Römische Villa Rustica“

·         Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Landratsamt Günzburg
Naturschutz und Landschaftspflege; Naturschutzrechtlicher Ausgleich; Immissionsschutz; Wasserrecht (Überschwemmungsgebiete; Niederschlagswasserbeseitigung/Bodenversiegelungen); Abwehrender Brandschutz; Artenschutz

·         Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Regionalverband Donau-Iller
Lage im Randbereich eines geplanten regionalen Grünzuges sowie in einem geplanten Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft

 

Die Gemeinde Bubesheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der A8 zwischen Bubesheim und Wasserburg“ sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung der Stadt Günzburg zur Kenntnis.

Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.