Sitzung: 21.11.2022 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat der Stadt Günzburg beschloss am 03.05.2021, für das oben
bezeichnete Gebiet den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:
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Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage
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Auswirkungen der Planung sind:
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Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
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Wegfall von Ackerflächen
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor (Gutachten
bzw. umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange, Äußerungen der Öffentlichkeit:
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Umweltbericht, Kling Consult GmbH
Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden/Fläche; Wasser; Klima
und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter
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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Kling
Consult GmbH
Mögliche negative Auswirkungen auf den Artenschutz durch
Bauleitplanung/Umsetzung des Vorhabens
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Fachbereich Landwirtschaft
Inanspruchnahme von wertvollem Ackerland
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Denkmalschutz; Bodendenkmal D-7-7527-0081 „Römische Villa Rustica“
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Landratsamt Günzburg
Naturschutz und Landschaftspflege; Naturschutzrechtlicher Ausgleich;
Immissionsschutz; Wasserrecht (Überschwemmungsgebiete; Niederschlagswasserbeseitigung/Bodenversiegelungen);
Abwehrender Brandschutz; Artenschutz
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Regionalverband Donau-Iller
Lage im Randbereich eines geplanten regionalen Grünzuges sowie in einem
geplanten Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft
Die Gemeinde
Bubesheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige
Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der
Planung abzugeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Freiflächen-Photovoltaikanlage
nördlich der A8 zwischen Bubesheim und Wasserburg“ sowie der parallelen
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Günzburg zur Kenntnis.
Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.