Nach dem Ausscheiden von Frau Selina Ordosch stellt sich Frau Angelika Epple als Listennachfolgerin für das Amt des Gemeinderates zur Verfügung.

 

Alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder haben gemäß Art. 31 Abs. 4 GO den Eid abzuleisten. Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Die Vorsitzende nimmt am Sitzungstag Frau Epple den Eid ab.

 

Die Vorsitzende informierte darüber, dass Frau Epple in den Gemeinderat nachrückt. Nach den Wahlergebnissen wäre Herr Bruck berechtigt gewesen nachzurücken. Dieser hat aus Zeitgründen abgelehnt.