Die Vorsitzende teilte mit, dass zur Genehmigung der Protokolle kein Beschluss notwendig ist und schlug vor, zukünftig wie folgt zu verfahren: Die Niederschrift gilt zukünftig als genehmigt, wenn keine Einwände erhoben wurden.

 

Es wurden keine Einwände gegen das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2022 erhoben, womit diese als genehmigt gilt.