Sitzung: 27.10.2022 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Bauplanungsrecht:
Das
Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGB.
Bauordnungsrecht:
Das
geplante Vorhaben ist verfahrensfrei. Es handelt sich um eine genehmigungsfreie
Grenzgarage gem. Art. 6 ff. der Bayer. Bauordnung. Auf dem Grundstück
steht bereits eine Garage (alter Baubestand aus den frühen 50er Jahren). Zu der
Zeit gab es noch keine Garagen- und Stellplatzverordnung. So konnte das Gebäude
ordnungsgemäß in einem Abstand von 2 m zur Straße erbaut werden. Nunmehr soll
eine 2. Garage dazu gebaut werden. Gemäß § 2 Abs. 1
Garagen- und Stallplatzverordnung Bayern müssen zwischen Garagen und
öffentlichen Verkehrslfächen mind. 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen
könnten gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche
keine Bedenken bestehen. Würde der
Bauherr die neue Garage mit einem Abstand von 3 m, wie im Lageplan
dargestellt erbauen, könnte diese vollständig verfahrensfrei errichtet werden,
da unter 50 m². Nun hat er den Wunsch geäußert, die neue Garage dem Baubestand
anzugleichen und beantragt eine Verkürzung der Abstandsfläche von 3 m auf 2 m.
Dazu bedarf es einer isolierten Abweichung.
Da es
sich um eine Festsetzung der Garagen- und Stellplatzverordnung Bayern handelt,
nimmt die Gemeinde in diesem Fall nur im Stellungnahmeverfahren nach § 36 BauGB
teil. Versagungsgründe liegen nicht vor. Der Antrag ist zur Entscheidung dem
Kreisbauamt vorzulegen.
Beantragte
Abweichung:
Verkürzung
der Stellfläche vor der Garage von 3 m auf 2 m.
Erschließung:
Die
Erschließung des Baugrundstückes ist gesichert.
Stellplatzsatzung
der Gemeinde Kötz:
Die
Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind eingehalten.
Abstandsflächensatzung
der Gemeinde Kötz:
Die
Festsetzungen der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt-
und Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz erteilt zu dem Antrag auf isolierte Abweichung
zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 630/6, Gemarkung
Kleinkötz, Waldsiedlung 10 das gemeindliche Einvernehmen.