Sitzung: 11.10.2022 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Frau Selina Ordosch erklärt ihren Rücktritt vom Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied. Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat dies, nach Beendigung der Amtszeit des Wahlausschusses, der Gemeinderat durch Beschluss förmlich und verbindlich festzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Rücktrittsschreiben
von Frau Selina Ordosch vom 28.09.2022 und beschließt, dass gemäß
Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die
Niederlegung des Amts festgestellt wird.