Beschluss: einstimmig beschlossen

Seit einiger Zeit besteht eine akute Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Bayern, um diese zu bekämpfen ist das Auffinden und Entfernen infizierter Wildschweinkadaver essenziell. Hierdurch kann die Unterbrechung des Infektionszyklus und damit die Verhinderung einer weiteren Verschleppung der ASP von Tier zu Tier bestmöglich sichergestellt werden.

In Bayern ist deshalb das Ausbildungsprogramm „Bay. ASP-Kadaver-Suchhundestaffel“ ins Leben gerufen worden.

 

In jüngster Vergangenheit kam es zur Nachfrage, inwieweit sogenannte ASP-Kadaver-Suchhunde nach den Regelungen der Hundesteuersatzung befreit sind.

Das Bay. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat in Abstimmung mit dem Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, folgenden Befreiungstatbestand formuliert:

 

Steuerfrei ist das Halten von

 

Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten     Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen.

 

Es liegt in der Verantwortung der Gemeinden im Rahmen ihres Rechts auf Selbstverwaltung unter Einhaltung höherrangiger Rechtsvorschriften zu entscheiden, ob sie eine entsprechende Regelung in die gemeindliche Hundesteuersatzung übernehmen oder inwieweit sie davon abweichen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erlässt die 1. Änderungssatzung zur Erhebung der Hundesteuer wie vorgelegt.