a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 wurden keine Haushaltseinnahmereste und keine Haushaltsausgabenreste gebildet.

 

b) Jahresrechnung:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:

 

 

VwHH

VmHH

Zuführung VwHH

Zuführung/Entnahme

Rücklage

HH-Plan

3.358.680 €

2.265.000 €

106.035 €

-1.189.965 €

Jahresrechnung

3.620.333 €

2.159.014 €

551.806 €

    608.944 €

Differenz

   261.653 €

-  105.986 €

 

Der Einwohnerstand zum 31.12.2021 war bei 1.554 Einw.

 

Der Jahresrechnung ist gesamtheitlich ausgeglichen, die einzelnen Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe ausgeglichen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

 

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.