Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Bubesheim wurde am 19.08.2021 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 19.07.2022.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2020 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 3.450.360 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 4.067.896,74 EUR. Das ist eine Mehrung von 617.536,74 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2020 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 2.729.400 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 2.076.156,56 EUR. Das ist eine Minderung von 653.243,44 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 1.349.254,53 EUR. Das Rechnungsergebnis (gem. §79 Abs. 3 Satz 2 KommHV) 2020 schließt mit einem Überschuss im Investitionsbereich in Höhe von 1.158.213,79 EUR ab. Dieser Überschuss wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Es wurden keinerlei Beanstandungen von der örtlichen Rechnungsprüfung festgestellt.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel bestätigte eine ordentliche Kassenführung und lobte die gute Vorbereitung der Kassenprüfung sowie die Arbeit des Kassenverwalters.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2020 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2020 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.