Sitzung: 26.09.2022 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
In der Sitzung vom 07.03.2022 legte das Ingenieurbüro Degen & Partner noch verschiedene Nachträge dem Gemeinderat zur Auftragsvergabe für das Wasserhaus vor.
Thema war auch der Nachtrag 3 für einen Luftentfeuchter. Die Firma Hydroelektrik übernimmt nur die Gewährleistung, wenn ein Luftentfeuchter mit einer Leistung von 1.000 m³/h eingesetzt wird. Nach kurzer Diskussion im Rat kam man zu der Einschätzung, dass noch ein weiteres Angebot eingeholt werden sollte. Dies übernahm das Ingenieurbüro Degen & Partner. Das Vergleichsangebot der Firma SWEGON vom 09.03.2022 lag bei 9.527,02 € brutto. Das Angebot der Firma Hydroelektrik vom 10.03.2022 lag bei 8.269,67 € brutto.
Damit ist das Angebot der Firma Hydroelektrik um 1.257,35 € brutto günstiger. Gegenüber dem ursprünglichen Angebot vom 16.11.2021 jedoch 576,91 € teurer.
Die Verwaltung bittet die Rechnung festzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Rechnung der Firma
Hydroelektrik für einen Luftentfeuchter für das Wasserhaus in Bubesheim in Höhe
von 8.269,67 € brutto fest.