Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Liegenschaften der Gemeinde Kötz werden nach der Kommunalen Rahmenvereinbarung, gültig seit dem 01.01.2018 beliefert. Für den Zeitraum 2020 – 2022 wurden die Konditionen an die damals gültigen Marktbedingungen angepasst. Der Vertrag endet zum 31.12.2022.

 

Die LEW bietet nun wiederum einen angepassten Liefervertrag für den Zeitraum 2023 – 2024.

 

Folgende Konditionen werden angeboten:

 

 

01.01.2021 – 31.12.2022

Neu ab 01.01.2023

Kleinanlagen-Standardlastprofil

4,98 Cent/kWh,
5.808,62 €/Jahr

26,20 Cent/kWh

Straßenbeleuchtungsanlagen

4,50 Cent/kWh,
4.335,03 €/Jahr

25,90 Cent/kWh

Elektroheizungs- und Wärmestromanlagen

4,95 Cent/kWh

26,15 Cent/kWh

zzgl. Grundpreis

35,00 €/Jahr und Lieferstelle

35,00 €/Jahr und Lieferstelle

 

Für die Gemeinde Kötz sind folgende Tarife maßgebend:

-       Kleinanlagen Standardlastprofil

-       Straßenbeleuchtung


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt den Abschluss des kommunalen Energieliefervertrages zu den angebotenen Konditionen ab dem 01.01.2023. Der Vertrag gilt bis zum 31.12.2024. Die Vorsitzende wird ermächtigt, den kommunalen Energieliefervertrag abzuschließen.