Gemeinderat Zeiser fragte nach, ob die Gemeinde verständigt wird wenn ein Grundstück verkauft wird, damit das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann. Es geht hierbei um ein Grundstück das im Flächennutzungsplan bereits als Baufläche ausgewiesen ist. Der Vorsitzende teilte mit, dass das Schreiben vom Notariat an die Gemeinde geht. Ob in diesem konkreten Fall er dieses unterschrieben hat muss geprüft werden.