Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Erstellung eines Katastrophenplanes wäre nach Rücksprache mit dem Feuerwehrkommandanten die Errichtung eines Messpegels in der Kötz wünschenswert. In der Vergangenheit konnte nicht immer zuverlässig und verantwortungsbewusst die richtigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die Errichtung eines Messpegels würde die Alarmierung und die Vorbereitungsmaßnahmen erleichtern. Aus diesem Grund wurde der Aufwand zur Planung eines Messpegels mit entsprechender Berechnung beim Ingenieurbüro Degen angefragt. Der Aufwand wird auf 11.435,42 €, brutto geschätzt. Das Honorar wird nach Stundenaufwand abgerechnet.

Die Messtelle ist in diesem Angebot noch nicht enthalten.

 

Nach Art. 2 Bay. Katastrophenschutzgesetzes nehmen die kreisangehörigen Gemeinden, die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr, wenn diese ohne Verbindung zur Kreisverwaltungsbehörde ist. Der Fall sollte in der Entscheidungsfindung mitberücksichtigt werden.

 

Herr Brenner vom Ingenieurbüro hat am Sitzungstag die Vorgehensweise erläutert.

 

Die Kosten für einen Messpegel liegen bei ca. 7.000,00 €. Die Unterstützung und Hilfe vom Ingenieurbüro ist sehr wichtig, da die Gemeinde zu Maßnahmen für den Hochwasserschutz verpflichtet ist.

 

Gemeinderat Gast möchte wissen, ob der Sensor im Messpegel dauerhaft misst. Herr Brenner erklärt, dass der Sensor batteriebetrieben ist. Bei Normalstand des Gewässers zeichnet der Sensor stündlich auf. Steigt der Pegel, so wird minütlich gemessen. Die Werte können jederzeit abgerufen werden.

 

Weiter möchte Gemeinderat Gast wissen, ob auch ein Pegel im Ort angebracht wird. Herr Brenner erklärt, dass dies vorerst nicht geplant sei. Zum Eichen der Messpegel ist es jedoch dann sinnvoll, einen weiteren Pegel zu haben. Für die Warnung vor Hochwasser macht ein Messpegel im Ort keinen Sinn, da es hier dann meist schon zu spät ist, um zu reagieren. Alternativ kann im Ort eine Messlatte für ca. 25,00 € angebracht werden.

 

Gemeinderat Christel fragte nach, wie mit dem Hochwasser der naheliegenden Günz umgegangen wird. Hier staut sich das Wasser zurück und so kann das Wasser im Kötzbach nicht abfließen. Herr Brenner erklärt, dass es die Möglichkeit gibt, die Günz in das Konzept miteinzubeziehen, dies ist aber eigentlich nicht vorgesehen, da es in erster Linie jetzt um den Kötzbach geht. Zur Zeit ist nur ein Messpegel außerhalb von Kötz geplant. Bei der Günz handelt es sich um ein Gewässer 2. Ordnung. Hier ist die Gemeinde nicht zuständig.

 

Gemeinderat Seitz bringt ein, dass seiner Meinung nach der Messpegel vor dem Ort nicht sinnvoll ist. Er befürchtet, dass es zu spät ist, um sich auf ein bevorstehendes Hochwasser rechtzeitig vorzubereiten. Herr Brenner erklärt, dass es die Möglichkeit gibt, einen Messpegel zwischen Rieden und Großkötz aufzustellen und einen dann vor dem Ort, sodass dann der erste Messpegel meldet, wenn mehr Wasser kommt.

 

Gemeinderat Ritter macht darauf aufmerksam, dass ein Messpegel an der Einmündung des Kötzbachs in die Günz sehr wichtig aufgrund des Rückstaus bei Hochwasser ist.

 

Gemeinderat Seitz erklärt, dass die Vorlaufzeit sehr wichtig ist, 1 Stunde ist definitiv zu wenig, um zu reagieren.

 

 

Herr Brenner macht den Vorschlag, einen Niederschlagsmesser im Gemeindegebiet aufzustellen, damit auch das Niederschlagswasser miteinberechnet werden kann. Die Kosten hierfür sind etwa die gleichen wie für einen Messpegel.

 

Eine 100-prozentige Sicherheit kann jedoch nie gegeben werden. Eine Katastrophe lässt sich nicht voraussagen.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass das Ergebnis der Berechnung vorgestellt werden soll, bevor die Ausschreibung stattfindet. So kann dann nochmals über die Messstellen diskutiert werden.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt das Ingenieurbüro Degen mit der Berechnung und Planung einer Messstelle am Kötzbach zu einem geschätzten Angebotspreis von 11.435,42 €, brutto.