Sitzung: 21.07.2022 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Anwesend: 6, Befangen: 0
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „An der Kohlstatt II“ in Ebersbach.
Bauordnungsrecht:
Es handelt sich um eine gepflasterte Fläche im Hof des Anwesens Fl.-Nr.: 83/12, Am Krautgarten 4, Gemarkung Ebersbach. Ein Teilstück der Fläche soll nun mit einem Carport überbaut werden. Das Bauvorhaben an sich ist gem. Art. 57 (1) Nr. 1 b BayBO verfahrensfrei.
Zur Realisierung des Bauvorhabens benötigen die Antragsteller eine Befreiung vom o.g. Bebauungsplan.
Beantragte Befreiung:
Stellplatzsatzung:
Die Stellplatzsatzung der
Gemeinde Kötz wird von diesem Bauvorhaben nicht berührt.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen der
Abstandsflächensatzung der Gemeinde Kötz werden eingehalten.
Maximal zulässige
Grenzbebauung:
Die Antragsteller haben
schriftlich gegenüber der Gemeinde erklärt, dass sie die vorhandene
Grenzbebauung (Gartenhütte) um 1 m rückbauen werden. Somit wird die max.
zulässige Grenz-bebauung mit diesem Bauvorhaben nicht überschritten.
Die Grundstücksnachbarn haben
dem Bauvorhaben zugestimmt.
Zeichnerische Darstellung:
Es handelt sich bei der
Darstellung um ein Einzel-Fertig-Carport. Dieses soll als Doppelcarport direkt
nebeneinander aufgestellt werden.
Ansicht:
Die Baugrenze würde durch
dieses Carport um 5 m überschritten. Durch die bestehende Hecke wirkt der
Carport nicht auf die Nachbargrundstücke.
Die Vorsitzende erklärt, dass
es einen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren in Großkötz gab. Hier wurde der
Carport so nicht genehmigt. Die Eigentümer mussten den Carport zum Haus hin
verschieben, damit eine isolierte Befreiung erteilt wurde.
Gemeinderat Lochbrunner
findet es sehr positiv, dass die Bauherren einen Carport auf Privatgrund
errichten möchten und damit verhindern, dass Fahrzeuge auf öffentlichem Grund
abgestellt werden.
Auch Gemeinderat Ritter ist
der Meinung, dass es seiner Meinung nach kein Problem darstellt, die
Überschreitung der Baugrenze zu befreien. Der Carport wirkt nicht auf die
Nachbargrundstücke und stört somit nicht. Dieser Ansicht sind auch Gemeinderäte
Seitz und Gast.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde
Kötz erteilt zu dem Bauvorhaben und der dazu notwendigen beantragten Befreiung
von der Überschreitung der Baugrenze sein Einvernehmen. Die Verwaltung wird
gebeten einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.