Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 26.05.2021 wird unter dem § 10 Sicherungsarbeiten die Räumpflicht an Werktagen von 6.00 Uhr auf 7.00 Uhr festgesetzt.

Bei verkehrlich sehr hoch belasteten Straßen kann eine Verpflichtung zur Reinigung des Straßenrandes nicht mehr verlangt werden. Als hoch belastet zählen Straßen mit ca. 11.000 Kfz/Tag. Die Untergrenze liegt bei 5.000 Kfz/Tag (BayVGH, Urteil vom 4.4.2007, 8 B 05.3195- BayVBl.2007 558).

Laut Verkehrsgutachten der Bernhard Gruppe vom 26.04.2022 wurden festgestellt, dass folgende Straßen ein hohes Verkehrsaufkommen haben:

 

Kleinkötz:

Hauptstr.         zw. 13.772 und 16.211 Kfz/Tag

Bahnhofstr.                                 7.051 Kfz/Tag (bisher Gruppe B/GZ 5)

 

Großkötz:

Ortsstr.                                        5.671 Kfz/Tag (bisher Gruppe B / GZ5)

Ichenhauser Str.                         5.506 Kfz/Tag (bisher Gruppe B / GZ 4)

Günzburger Str.                          6.138 Kfz/Tag (bisher Gruppe B / GZ 4)

 

Die oben genannten Straßen können in der Reinigungsverordnung in die Gruppe A aufgenommen werden, dies beinhaltet nur eine Reinigung des Gehweges. Die Gemeinde übernimmt die Reinigung der Straßenrinne.

 

Aus dem Gremium wurden Bedenken, wegen der parkenden Autos auf der Straße geäußert. Wenn möglich sollte eine Vorankündigung der Reinigung über das Amtsblatt erfolgen. Es wird mit voraussichtlich 2-3 Straßenreinigungen pro Jahr gerechnet.


Beschluss:

Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 26.05.2021 tritt außer Kraft. Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung mit den Änderungen der Uhrzeit der Räum- und Streupflicht ab 7.00 Uhr und mit der Aufnahme folgender Straßen in die Gruppe A (Reinigung der Gehwege):

 

Hauptstr. (bereits in Gruppe A)

Bahnhofstr.

Ortsstr.

Günzburger Str.

Ichenhauer Str.

 

tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.