Beschluss: einstimmig abgelehnt

Die Stadt Leipheim wird auf dem Bereich AREAL Pro verstärkt Verkehrskontrollen durchführen, da zunehmend Probleme mit falsch parkenden LKW`s auftreten. Die Stadt Leipheim kann dies aber nur für den Bereich der Stadt Leipheim ausführen, da die Gemeinde Bubesheim bisher nicht der gKU Verkehrsüberwachung Schwaben -Mitte- angehört. Bei einer erhöhten Kontrolle werden die LKW`s vermehrt auf den Bereich der Gemeinde Bubesheim ausweichen.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel teilte mit, dass ein Beitritt bereits vor Jahren abgelehnt wurde und schlug vor, zunächst einmal abzuwarten wie sich die Situation insbesondere im Areal Pro entwickelt.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bubesheim beschließt:

 

1.    Die Aufnahme der Tätigkeiten nach § 88 (3) Zuständigkeitsverordnung (ZustV), Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.

 

2.    Den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R.. Der Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

3.    Die Übertragung folgender nach § 88 Abs. 3 ZustV übertragenen Aufgaben auf das gemeinsame Kommunalunternehmen: Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.

 

4.    Die Übernahme eines Stammkapitalanteils am gKU in Höhe von 1,50 € je Einwohner, aufgerundet auf volle 500 bzw. 1.000, also 2.500 Euro zzgl. der Ausgleichszahlung in Höhe von 798,14 € zum derzeitigen Unternehmenswert.