Es wurde angestrebt die Ortstafel der GZ 4 am südlichen Ortsteingang von Bubesheim nach der letzten Bebauung (Gewerbebetrieb) zu versetzen.

Die Voraussetzungen für die Versetzung des Zeichens 310 und 311 sind aus Sicht der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Günzburg nicht gegeben, da keine direkte Erschließung des Grundstückes über die Kreisstraße vorliegt.

(siehe Stellungnahme im Anhang)

 

Der Vorsitzende berichtete über die Ablehnung des Antrages auf Versetzung der Ortstafel auf der Kreisstraße GZ 4 südlicher Ortsausgang.