Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Ermittlung des Jahresverbrauchs an Frischwasser sowie zur Erstellung der Jahresendabrechnung Wasser werden die Zählerstände der Endverbraucher benötigt. Die jährliche Ermittlung der Verbrauchsdaten für die Verwaltungsgemeinschaft Kötz (VG Kötz) erfolgt mittels Ablesen der Wasseruhren durch das Personal des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ (WZV).

 

Die VG Kötz möchte zukünftig die Ermittlung der Zählerstände eigenständig über Ablesebriefe bzw. über das Bürgerservice-Portal vornehmen. Ein manuelles Ablesen ist daher nicht mehr notwendig. Die bestehende Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben ist bezüglich dieses Punktes zu ändern. Die Aufgabe des jährlichen Ablesens der Wasseruhren, welche bisher beim Zweckverband verblieben ist, soll zukünftig auf die VG Kötz übergehen.

 

Durch die Übertragung fallen die Kosten für die Ablesung nun bei der VG Kötz an (bislang: Kostenträger der Ableser war der WZV). Damit die bei der VG Kötz anfallenden Ablesekosten zusätzlich zu dem vereinbarten Kostenersatz abgerechnet werden können, muss § 3 der bestehenden Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben geändert werden.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben zwischen dem Zweckverband „Rauher-Berg-Gruppe“ und der Verwaltungsgemeinschaft Kötz.