Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf Grund der Stellenplanänderung bei der Verwaltungsgemeinschaft Kötz ist es nötig eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu erlassen.

 

Nachdem der Stellenplan für Beamte und Arbeitnehmer als Teil des Haushaltsplans durch die Haushaltssatzung Satzungsqualität erhält, ist grundsätzlich bei einer Änderung des Stellenplans eine Nachtraghaushaltsatzung notwendig.

 

Es erfolgt keine Änderung der Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2022.

 

Nachrichtlich: Die Haushaltsansätze für 2022 im Verwaltungshaushalt waren 1.110.850 EUR, im Vermögenshaushalt 201.000 EUR.

 

Die Vorsitzende erläuterte den geänderten Stellenplan und erklärte, dass sich aufgrund von Verschiebungen trotz Stellenmehrung keine Personalmehrkosten ergeben.


Beschluss:

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Stellenplan wird wie vorgelegt beschlossen.