Frau Geyer und Herr Bürle von der Deutschen Bahn stellten die Planung vor. Herr Bürle erläuterte dabei den Planungsprozess und -fortschritt und den Verlauf der einzelnen Trassen. Er gab einen groben zeitlichen Ablauf bekannt, wonach Anfang 2023 das Raumordnungsverfahren beginnen soll. Im Jahr 2024 ist die parlamentarische Fassung vorgesehen.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium teilte Herr Bürle noch folgendes mit:

Welche Brückenbauwerke im Bereich Bubesheim erforderlich sind ist derzeit noch nicht klar. Es wird hierzu im Laufe der Zeit eine detaillierte Planung geben. Die Breite der gesamten Strecke schätzt er bei 4 Gleisen auf 30-40 Meter. Dass im Gemeindegebiet ein Wasserschutzgebiet besteht ist den Planern bekannt. Die Entstehung von kleinen Restflächen soll durch Tauschflächen vermieden werden, um die Beeinträchtigungen der Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Auf die Frage nach dem Lärmschutz teilte Herr Bürle mit, dass zu diesem Thema noch keine konkreten Aussagen gemacht werden können. Auf die Frage warum der Überholbahnhof direkt auf Höhe der Wohnbebauung geplant wurde, erläuterte Herr Bürle, dass die von technischen Parametern und der Geländehöhe abhängig sei.

 

Frau Geyer führte aus, dass der Lärmschutz anhand von Berechnungen ermittelt wird und durchaus bewusst ist, dass die Gemeinde Bubesheim bereits eine Lärmbelastung durch die Autobahn hat.

 

Auf die Lärmkartierung angesprochen erklärte Herr Bürle sei er nicht der Experte.

 

Auf die Frage nach einem möglichen Baubeginn wurde mitgeteilt, dass dieser aufgrund der Unbekannten im Verfahren heute noch nicht abschätzbar ist. Wenn das Verfahren allerdings abgeschlossen ist kann mit einer Bauzeit von 3 bis 4 Jahren gerechnet werden. Frau Geyer teilte auf Nachfrage mit, dass das Schutzgut bei allen Überlegungen berücksichtigt wird. Zu den Vorteilen für die Region führte sie aus, dass die drohende Klimakatastrophe abgewendet wird und deshalb der Individualverkehr auf die Schiene verlagert werden muss. Von leeren Autobahnen und damit weniger Verkehrsbelastung profitiert jeder Einzelne. Dass die Schiene nicht konkurrenzfähig sei, muss durch die Trassenpolitik der Betreiber verbessert werden.

 

Auf die Frage, wie weit der Abstand zur Autobahn sein muss erklärte Herr Bürle, dass ein Schutzabstand eingehalten werden muss. Die Frage nach den genauen Anforderungen und Bedingungen wird im Nachgang geklärt und an das Gremium weitergeleitet. Auf Höhe Bubesheim wird die violette Trasse mit einer Geschwindigkeit von 300 km/h und die orange mit bis zu 250 km/h befahren werden.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für den Vortrag.